Neue Klage auf Schallschutz am Flughafen
Schönefeld. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und der Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB) haben nach eigenen Angaben vom Freitag eine dritte Musterklage zum Schallschutz am künftigen Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld angeschoben. Die Klage sei in dieser Woche von der Rechtsanwaltskanzlei Baumann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht worden. Im Mittelpunkt stehe diesmal der von der Flughafengesellschaft häufig versagte Schallschutz für Wintergärten, die als Aufenthaltsräume genutzt werden. Zusätzlich solle geklärt werden, ob einst rechtmäßige Veränderungen an Gebäuden zu DDR-Zeiten heute dazu führen können, dass die Flughafengesellschaft die Kosten für Schallschutzmaßnahmen nicht übernimmt. In den beiden vorherigen Klagen war es um angeblich zu kleine oder zu niedrige Wohnräume gegangen und darum, ob die Dämmung von Wänden und Decken nur innen und nicht außen an der Fassade bezahlt wird.
Im aktuellen Fall dreht es sich um ein Ehepaar aus Blankenfelde, das in einem kleinen Einfamilienhaus aus den 1930er Jahren wohnt. Lärmschutzmaßnahmen für ihren Wintergarten und das Kinderzimmer im zu DDR-Zeiten ausgebauten Dachgeschoss sind nicht vorgesehen.
VDGN-Präsident Peter Ohm schimpft, die Flughafengesellschaft versuche, die Probleme als Einzelfälle herunterzuspielen. »Tatsächlich sind sie aber symptomatisch für das willkürliche und anmaßende Handeln der Flughafengesellschaft«, sagt Ohm. »Das zeigen unsere Erfahrungen aus zahlreichen Bürgerversammlungen und den regelmäßigen individuellen Beratungen.«
Die BVBB-Vorsitzende Christine Dorn erklärt: »Die Flughafengesellschaft wird nicht durchkommen mit ihrer Taktik, öffentlich ständig vom weltbesten Schallschutz zu reden und in der Praxis die Betroffenen in vielen Fällen mit Almosen abzuspeisen zu wollen.«
Eine Reaktion der Flughafengesellschaft auf die neuerlichen Vorwürfe war kurzfristig nicht mehr zu bekommen. af
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