Menschenrechtsgericht hebt Abschiebestopp auf

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Straßburg. Deutschland kann einen 18-jährigen islamistischen Gefährder nun doch aus Bremen nach Russland abschieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hob seinen vorläufigen Stopp der Abschiebung auf, wie am Dienstagabend in Straßburg mitgeteilt wurde. Dem russischen Staatsbürger, der in Dagestan geboren wurde und in Deutschland aufgewachsen ist, wird ein Terroranschlag zugetraut. Die deutschen Behörden wollen ihn deshalb abschieben. Ende Juli hatte der Menschenrechtsgerichtshof dies vorläufig verhindert. Eine endgültige Entscheidung darüber, ob die Abschiebung mit der Menschenrechtskonvention vereinbar ist, steht weiter aus. Der 18-Jährige ist der Ansicht, dass ihm in seinem Geburtsland Folter, Überwachung oder Verhaftung drohen würden. dpa/nd

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