Menschenrechtsgericht hebt Abschiebestopp auf
Straßburg. Deutschland kann einen 18-jährigen islamistischen Gefährder nun doch aus Bremen nach Russland abschieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hob seinen vorläufigen Stopp der Abschiebung auf, wie am Dienstagabend in Straßburg mitgeteilt wurde. Dem russischen Staatsbürger, der in Dagestan geboren wurde und in Deutschland aufgewachsen ist, wird ein Terroranschlag zugetraut. Die deutschen Behörden wollen ihn deshalb abschieben. Ende Juli hatte der Menschenrechtsgerichtshof dies vorläufig verhindert. Eine endgültige Entscheidung darüber, ob die Abschiebung mit der Menschenrechtskonvention vereinbar ist, steht weiter aus. Der 18-Jährige ist der Ansicht, dass ihm in seinem Geburtsland Folter, Überwachung oder Verhaftung drohen würden. dpa/nd
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.