Vorwürfe fallengelassen

Verfahren gegen Gießener Psychiater wegen Kritik an Abschiebung eingestellt

  • Hans-Gerd Öfinger
  • Lesedauer: 3 Min.

Bernd Gallhofer kann aufatmen. Wie die Staatsanwaltschaft Gießen dieser Tage mitteilte, wurde das seit März gegen den Leiter der Gießener Universitätspsychiatrie laufende Ermittlungsverfahren eingestellt.

Die Anzeige der Verwaltungsspitze des hessischen Wetteraukreises gegen Gallhofer hatte im Frühjahr weit über die Region hinaus für Aufsehen gesorgt. Der juristische Vorstoß gegen den Gießener Professor war damals auch Gegenstand einer Debatte im Hessischen Landtag. Gallhofer habe gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen und »Beihilfe« zum Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz geleistet, indem er durch ein Gutachten die Abschiebung zu verhindern versucht habe, so der Vorwurf, mit dem die eifrigen Wetterauer Kommunalpolitiker damals die Strafanzeige begründeten.

Was war geschehen? Gallhofer hatte zu Jahresanfang als Direktor der Psychiatrie im Gießener Universitätsklinikum einen 32-jährigen Asylbewerber behandelt. Der stationär im Klinikum weilende Patient war dem Vernehmen nach durch Kriegserlebnisse in Kosovo besonders traumatisiert und galt als suizidgefährdet. Er wurde Anfang März unter dem Vorwand, die Kostenübernahme für seine Behandlung und sein Taschengeld zu klären, von der Ausländerbehörde im Wetteraukreis zu einem Termin geladen und somit aus der Klinik gelockt. Doch statt dem versprochenen Taschengeld warteten im Amt Polizeibeamte auf ihn, die ihn auf direktem Weg zum Flughafen München begleiteten, wo er unverzüglich in Richtung Kosovo abgeschoben wurde.

Gallhofer hatte dieses Vorgehen der Behörden öffentlich kritisiert und damit auch ein Echo bei der Landtagsopposition gefunden. Offenbar wolle man einen Kritiker der Abschiebepraxis mundtot machen, erklärte Linksfraktionschefin Janine Wissler damals im Wiesbadener Landtag. Der Abgeordnete Gerhard Merz (SPD) attestierte dem Landkreis ein »bösartiges Revanchefoul« und den »durchsichtigen Versuch, von der eigenen Verantwortung für ein undurchsichtiges Verfahren abzulenken«. Vertreter der schwarz-grünen Koalition in Hessen hingegen betonten in der Debatte, dass die Abschiebungen von abgewiesenen Asylbewerbern rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprächen und erst »nach Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten« erfolgten.

In der rund 50 Kilometer östlich von Wiesbaden gelegenen Kreisstadt Friedberg hingegen sind die Rollen von SPD und Grünen vertauscht. Hier gibt ein Bündnis aus SPD und CDU den Ton an. Eine breite Kreistagsmehrheit unterstützt das Vorgehen des Landrats, während die Grünen in dieser Frage zu den Kritikern gehören. »Statt des üblen Versuchs, einen anerkannten Mediziner in der Öffentlichkeit zu kriminalisieren, hätte dessen Kritik im konkreten Abschiebefall mit Nüchternheit und Sachlichkeit begegnet werden müssen«, so Kreistagsmitglied Michael Rückl (Grüne). Der Landrat habe sich »in der Sache völlig verrannt und jedes Maß vermissen lassen«, so der Kommunalpolitiker.

»Es wäre mehr als angebracht, dass sich der Wetteraukreis jetzt bei Professor Bernd Gallhofer entschuldigt, weil die gegen ihn erhobenen Vorwürfe von vornherein haltlos waren«, meint die Landtagsabgeordnete Gabi Faulhaber (LINKE), die auch Kreistagsabgeordnete im Wetteraukreis ist. Dem Betroffenen müsse nun aus humanitären Gründen die Wiedereinreise ermöglicht werden, damit er seine Behandlung in Gießen fortsetzen könne, verlangte Faulhaber bei der jüngsten Kreistagssitzung in Friedberg.

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