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17 BKA-Mitarbeiter für 4000 Hinweise auf Kriegsverbrechen

Seit 2015 haben Flüchtlinge deutschen Behörden zahlreiche Tipps gegeben / Grüne: Syrische Kriegsverbrecher dürfen sich hier nicht sicher fühlen

  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin. Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak haben seit 2015 mehr als 330 Hinweise auf mutmaßliche Kriegsverbrecher geliefert, die sich in Deutschland oder anderen europäischen Staaten aufhalten sollen. Wie eine Kleine Anfrage der Grünen an die Bundesregierung zeigt, bezogen sich die meisten Hinweise auf Tatverdächtige, die vormals den Sicherheitskräften der Regierung des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad angehörten. Etwa 30 konkrete Hinweise betrafen demnach ehemalige Kämpfer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS).

Wenn Asylsuchende beim Bundesamt für Migration (BAMF) Schutz beantragen, werden sie auch befragt, ob sie Zeugen von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden und ob sie Angaben zu Orten, Zeitpunkten und Tätern machen können. Befragt werden laut Angaben der Bundesregierung, »je nach Lage« in ihren Herkunftsländern, Flüchtlinge aus Ländern in denen Kriegsverbrechen begangen werden. Aktuell werden nur syrische und irakische Asylsuchende interviewt. Im Zuge dessen wurden offenbar bereits Antragsteller, bei denen Hinweise auf Beteiligung an Kriegsverbrechen vorlagen, abgelehnt. Zumindest antwortet die Regierung auf eine entsprechende Frage mit »Ja«. Zahlen angeben kann sie dazu aber nicht, weil dazu »keine statistischen Angaben vorliegen«.

Sofern die Angaben der Flüchtlinge beim BAMF als relevant eingestuft werden, gehen diese weiter an die Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (ZBKV) beim Bundeskriminalamt. Insgesamt sind so seit 2015 beim BKA 4100 Hinweise zu möglichen Kriegsverbrechern und Verstößen gegen das Völkerrecht in Syrien sowie dem Irak eingegangen. Darunter befinden sich nicht nur Zeugen, die Täter namentlich benennen können, sondern auch solche, die weniger konkrete Angaben machen können. Diese sind laut der Bundesregierung »in Ermittlungsverfahren als ebenso wichtig anzusehen«.

Derzeit arbeiten bei der BKA-Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen 17 Mitarbeiter, laut Bundesregierung ist ein »weiterer Aufwuchs« und die Einrichtung eines »eigenständigen Referates Völkerstrafrecht beabsichtigt«. Denn momentan gehen nur zwei Mitarbeiter den Hinweisen zum Islamischen Staat und drei weitere Mitarbeiter denen zu Vergehen der syrischen Regierung kriminalpolizeilich nach.

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Franziska Brantner forderte als Reaktion darauf, die Schaffung von 10 bis 20 neuen Stellen in der entsprechenden Abteilung des Bundeskriminalamtes. Auch im Völkerstrafrechtsreferat des Generalbundesanwalts sollten in einem ähnlichen Umfang neue Stellen geschaffen werden.

Die Vorsitzende des Unterausschusses für Krisenprävention sagte der Deutschen Presse-Agentur: »Deutschland agiert im Syrien-Konflikt so hilflos, da könnten wir wenigstens einen substanziellen Beitrag zur Aufklärung dieser Kriegsverbrechen leisten.« Kriegsverbrecher dürften sich in Deutschland nicht sicher fühlen.

Notwendig wäre nach Ansicht der Grünen außerdem eine Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Informationen von Zeugen und Opfern von Völkerstrafsachen. Die maximale Speicherdauer liegt derzeit bei fünf Jahren. Sind die Verdächtigen minderjährig, müssen die Daten bereits nach drei Jahren gelöscht werden. mwi/mit Agenturen

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