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Krankenkasse muss nicht für stationäre Behandlung zahlen

Urteile

Krankenkassen müssen nicht für die Kosten von stationären Behandlungen aufkommen, wenn die Behandlungen ambulant erfolgen können.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1062731.krankenkasse-muss-nicht-fuer-stationaere-behandlung-zahlen.html

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