Sieben Euro mehr für Hartz-IV-Bezieher
Bundeskabinett beschließt Erhöhung der Regelsätze ab 2018 / Paritätischer Wohlfahrtsverband: »Ausdruck von armutspolitischer Ignoranz«
Berlin. Hartz-IV-Bezieher sollen im nächsten Jahr mehr Geld bekommen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin, den monatlichen Regelsatz für alleinstehende Langzeitarbeitslose zum 1. Januar 2018 von 409 Euro auf 416 Euro anzuheben. Die Grundsicherung für Paare soll von 368 Euro auf 374 Euro pro Partner steigen.
Die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018 sieht auch höhere Sätze für Kinder aus Hartz-IV-Haushalten vor: Bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres werden künftig 240 Euro statt 237 Euro im Monat gezahlt. Die Grundsicherung für Kinder im Alter von sieben bis 14 Jahren erhöht sich um fünf Euro auf 296 Euro. Der Satz für Jugendliche unter 18 Jahren soll ebenfalls um fünf Euro auf 316 Euro angehoben werden.
Nichterwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern wohnen, erhalten ab Januar 332 Euro statt 327 Euro. Dieser Satz gilt auch für erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen.
Die Neuberechnung der Regelsätze beruht auf einem Index, der den Anstieg von Preisen und Gehältern berücksichtigt. Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) erklärte, dass die Anpassung »nach einem klaren und transparenten Mechanismus« erfolge. Das deutsche System der Grundsicherung sei »leistungsstark und sucht seinesgleichen in Europa und der Welt«.
Als viel zu niedrig und »in keiner Weise bedarfsdeckend« kritisierte dagegen der Paritätische Wohlfahrtsverband die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze. In einer Studie hatte der Verband der Bundesregierung zuletzt manipulative Eingriffe in die statistischen Berechnungen nachgewiesen, die aktuell zu einer massiven Unterdeckung der Regelsätze in Hartz IV führen. Ohne jegliche Korrektur würden die viel zu niedrigen Regelsätze nun schlicht entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Nach den Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung von derzeit 409 um mindestens 120 Euro auf dann 529 Euro angehoben werden.
»Der jetzige Regelsatz ist Ausdruck von kleinlicher Missgunst und armutspolitischer Ignoranz. Diese Bundesregierung hat für arme Menschen ganz offensichtlich und im wahrsten Sinne des Wortes nicht viel übrig. Im Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung muss zwingend eine Reform der Regelsatzberechnung sowie die Schaffung einer bedarfsgerechten Mindestsicherung verankert sein«, forderte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.
Insbesondere die Kinderregelsätze seien absolut unzureichend. »Die Erhöhung der Kinderregelsätze um lediglich drei bis fünf Euro sind ein kinder- und familienpolitischer Skandal. Die Bekämpfung von Kinderarmut hat offenbar nur in Sonntagsreden Platz«, kritisierte Schneider. Der Paritätische fordert von der kommenden Bundesregierung die sofortige Einsetzung einer Expertenkommission, um die Frage zu beantworten, was ein Kind braucht.
Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Voraussichtlich wird sich die Länderkammer Anfang November damit befassen. AFP/nd
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