Recht auf Notunterkunft

Gericht urteilt über einen obdachlosen Arbeitsmigranten aus Bulgarien

  • Rudolf Stumberger
  • Lesedauer: 3 Min.

München, Pippinger Straße 26. Hier hat sich Hristo Vankov aus Bulgarien, einen Platz in der Notunterkunft für Obdachlose erstritten. Der 57-jährige lebt seit 14 Jahren in München, schläft im Sommer unter Brücken, im Winter im Kälteschutz in der Bayernkaserne. Wenn es geht, arbeitet er als Eisenflechter auf dem Bau, doch er ist krank, leidet unter Diabetes. Mit Hilfe des Münchner Initiative Zivilcourage zog Vankov vor das Verwaltungsgericht. Und das verpflichtete die Stadt München, dem Obdachlosen zur Abwehr von Gefahr für Leben und Gesundheit befristet bis zum 1. Oktober einen Platz in einer Notunterkunft zur Verfügung zu stellen.

München ist die Stadt der teuren Mieten und der Wohnungsnot, derzeit sind hier 7500 Menschen obdachlos, bis zum Winter werden es rund 9000 sein. Die Stadt versucht diese Menschen ohne Obdach in angemieteten Wohnungen, Pensionen und Notunterkünften wie an der Pippinger Straße unterzubringen. Dabei fällt allerdings eine Gruppe aus dem Hilfsraster: Die Arbeitsmigranten aus Südeuropa. Sie sprechen oft kein Deutsch und kennen sich mit den örtlichen Behörden nicht aus. »Für diese Menschen ist es sehr schwierig, die notwendigen Dokumente aufzutreiben«, weiß Pauline Wagner von der Initiative Zivilcourage. Diese organisiert seit 2009 »prekarisierte Arbeitnehmer« in München wie die Tagelöhner aus Bulgarien und Rumänien, die oft mit Lohnbetrug konfrontiert sind.

Dokumente benötigt diese Gruppe zum Beispiel, um bei der Stadtverwaltung ihr Recht auf eine Unterkunft geltend zu machen. Denn grundsätzlich haben alle Obdachlose einen Anspruch auf einen Schlafplatz. Dazu müssen sie aber nachweisen, dass sie in den Heimatländern über keine Wohnung verfügen. So will es eine Dienstanweisung des Münchner Sozialreferats. Darin heißt es: »Das Vorhandensein einer Wohnung wird vermutet, wenn eine Anschrift bzw. ein Wohnsitz im ausländischen Nationalausweis eingetragen ist.« Entkräftet werden könne diese Vermutung durch eine entsprechende Kündigungsbestätigung des Vermieters.

Derartige Dokumente wollte die Wohnungslosenhilfe an der Münchner Franziskanerstraße sehen, bei der Vankov am 21. April und 12. Mai wegen einer Aufnahme in eine Notunterkunft vorsprach. Die konnte er aber nicht vorweisen. Obwohl er bereits seit Jahren in der Stadt lebt, kann er keine durchgängige Bestätigung vom Einwohnermeldeamt vorweisen, denn immer wieder gab zwischendurch Zeiten der Obdachlosigkeit, schlief er unter den Isarbrücken. Die Behörde wollte auch den Nachweis, dass er vergeblich eine Wohnung in München gesucht hat und wissen, ob er einen Anspruch auf Wohngeld habe. Sozialhilfe erhalten EU-Bürger aber erst, wenn sie lückenlos fünf Jahre in der Stadt gemeldet sind.

Vankov konnte beim Konsulat und beim Jobcenter die notwendigen Unterlagen nicht beibringen und klagte schließlich mit Unterstützung der Initiative Zivilcourage vor dem Verwaltungsgericht. Das entschied nun, dass die Stadt ihm einen Platz in einer Notunterkunft zur Verfügung stellen müsse, er habe seinen Anspruch glaubhaft gemacht. Zur Verpflichtung der Gemeinden als untere Sicherheitsbehörden gehöre es auch, Gefahren zu beseitigen, die Leben, Gesundheit und Freiheit von Menschen bedrohen oder verletzen, und zu diesen Gefahren zähle auch die Obdachlosigkeit.

Für seine Einlassung, er verfüge in Bulgarien über keine Wohnung, spreche, so das Gericht in dem Urteil, »dass sich der Antragsteller trotz seiner schlechten gesundheitlichen und finanziellen Lage kaum seit mindestens sieben Jahren in München aufhalten würde, wenn er in Bulgarien ein funktionierendes soziales Netzwerk zur Verfügung hätte«. Das Abwarten einer »Hauptsacheentscheidung« sei ihm nicht zuzumuten, Vorrang habe, dass Vankov nicht »ohne Obdach und schutzlos den Witterungsbedingungen ausgesetzt« sei. Die Unterbringung ist allerdings befristet bis 1. Oktober.

Bis dahin hat Hristo Vankov Zeit, die entsprechenden Papiere beizubringen, er steht weiterhin in Kontakt mit der Initiative Zivilcourage. Dort hofft man, dass das Urteil eine Signalwirkung sowohl für Behörden als auch Betroffene ausübt.

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