Keine Bleibe unter diesem Namen
Senat will verstärkt gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt vorgehen
»Stellen Sie sich vor, Sie sind Vermieter und haben die Wahl zwischen einer obdachlosen Person, einer geflüchteten Person, einer Alleinerziehenden und einer alten Frau mit einer leichten Demenz. Wen würden Sie nehmen?« So spitzt Christiane Droste, die Koordinatorin der »Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt«, das Problem zu. Auf dem angespannten Wohnungsmarkt führe die erhöhte Konkurrenz von Personen mit mittleren und niedrigen Einkommen dazu, dass VermieterInnen aus einem breiteren Nachfragespektrum wählen könnten, womit Diskriminierung schwerer nachweisbar werde. Jener Diskriminierung hat Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) nun den Kampf angesagt: »In Berlin dürfen weder Kopftuch, noch Kippa, noch Rollstuhl ein Nachteil bei der Wohnungssuche sein«, sagt er am Montag bei der Vorstellung des Projekts in Berlin.
»Die wichtigsten Ziele der Fachstelle sind es, Diskriminierung sichtbar zu machen, eine Kultur fairen Vermietens zu entwickeln und Kooperation und Vernetzung zu stärken«, erklärt Christiane Droste. Erste Ergebnisse des Anfang Juli gestarteten Projekts sei die Erstellung eines Beratungskonzepts, der Aufbau eines berlinweiten Dokumentationssystems sowie ein wachsendes Problembewusstsein bei den wohnungswirtschaftlichen AkteurInnen. Auf deren Kooperation ist die Fachstelle allerdings größtenteils auch angewiesen: Selbst bei nachgewiesenem diskriminierenden Fehlverhalten kann lediglich ein Drittel der VermieterInnen überhaupt juristisch belangt werden. Droste setzt daher auf die Gesprächsbereitschaft der Wohnungsunternehmen: »Unser erstes Interesse ist keine Skandalisierung, sondern ein Dialog, um eine Verbesserung der Situation zu erreichen.«
25 Anfragen bearbeitet die Fachstelle zurzeit, drei Viertel der Betroffenen seien Flüchtlinge, berichtet Remzi Uyguner aus dem Bereich Beratung und Begleitung der Fachstelle. Insgesamt seien die Gründe für Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt jedoch vielfältig: etwa vermeintliche Herkunft, Sprache, Religion, Geschlechteridentität, sexuelle Orientierung oder Behinderung. Andere Formen der Diskriminierung wie etwa von ALG-II-EmpfängerInnen oder Alleinerziehenden seien hingegen schwieriger zu bekämpfen. Da sie nicht einklagbar sind, helfe hier nur Öffentlichkeits- und Überzeugungsarbeit.
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