Genmais: Sicher nicht rechtssicher

Haidy Damm über die Genmais-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 1 Min.

Fast 20 Jahre ist es her, dass MON 810 in Europa zugelassen wurde. Umstritten blieb der Genmais von Monsanto immer. So haben 19 von 28 Staaten Verbote und Einschränkungen erlassen - neben Italien auch Frankreich, Polen, Ungarn, Österreich und Deutschland. Sie alle stützen sich auf Studien, die Hinweise darauf geliefert hatten, dass MON 810 der Umwelt schadet.

Der Europäische Gerichtshof hat nun deutlich gemacht, dass solche Verbote nur dann zulässig sind, wenn ein ernstes Risiko für Gesundheit oder Umwelt besteht. Wie die Luxemburger Richter klarstellten, reicht das Vorsorgeprinzip, gestützt auf wissenschaftliche Unsicherheiten, für Sofortmaßnahmen nicht aus. Die Landwirte, die sich über das in Italien erlassene Verbot hinweggesetzt haben, haben somit Recht bekommen.

Doch was heißt das Urteil für die Zukunft? Die umstrittenen Zulassungen wurden in den vergangenen Jahren immer öfter von der EU-Kommission erteilt, da die Entscheidungen im Rat nicht einstimmig gefällt werden konnten. Einzelne Länder haben dennoch an Verboten festgehalten.

Die Bundesregierung hat diesen Weg gar zur positiven Selbstbestimmung erklärt und selbst auf nationaler Ebene einen Flickenteppich propagiert. Das Urteil zeigt: Nationale Anbauverbote sind eine Farce, im Falle von Rechtsstreitigkeiten hätten sie keinen Bestand.

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