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Nazi-Lektüre: Bezirk darf Mitarbeiter entlassen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am Montag die ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters des Bezirksamts Reinickendorf für rechtswirksam erklärt. Der Mitarbeiter des Ordnungsamtes hatte während der Arbeitszeit im Pausenraum des Dienstgebäudes eine Originalausgabe des Nazi-Propagandawerks von Adolf Hitler (»Mein Kampf«) gelesen. Als Repräsentant des Landes Berlins sind uniformierte Or...
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