Nazi-Lektüre: Bezirk darf Mitarbeiter entlassen

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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am Montag die ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters des Bezirksamts Reinickendorf für rechtswirksam erklärt. Der Mitarbeiter des Ordnungsamtes hatte während der Arbeitszeit im Pausenraum des Dienstgebäudes eine Originalausgabe des Nazi-Propagandawerks von Adolf Hitler (»Mein Kampf«) gelesen. Als Repräsentant des Landes Berlins sind uniformierte Ordnungsamtsmitarbeiter aber in besonderer Weise verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, verlautbarte das Gericht. Mit dem öffentlichen Zeigen des Hakenkreuzes, das in den Buchdeckel eingeprägt war, habe der Mitarbeiter gegen diese Bestimmung verstoßen. mkr

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