Schulverbünde und Quereinsteiger

Sachsen-Anhalt: Bildungsminister Tullner (CDU) legt neues Gesetz vor - Referendariate künftig auch für Unterrichtende aus anderen Berufen

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Magdeburg. Sachsen-Anhalt braucht Lehrer - und Ideen, wie die Wege zur Schule auch in Regionen mit Einwohnerschwund nicht zu weit werden. Für beides soll das neue Schulgesetz Möglichkeiten schaffen. Bildungsminister Marco Tullner (CDU) wollte am am Dienstag im schwarz-rot-grünen Kabinett vorstellen. Sein Ansatz: Quereinsteiger besser mit pädagogischem Rüstzeug ausstatten und Schulverbünde ermöglichen.

Für beide Instrumente werde der Bedarf in einigen Jahren steigen, prognostizierte Tullner. Derzeit gebe es vor allem an den Berufsschulen Quereinsteiger. Das sind Bewerber, die ihr Unterrichtsfach nicht per Lehramts-, sondern per Fachstudium erlernt haben. »Das Paradebeispiel ist der Mathematiker, dem die pädagogische Grundlage fehlt.«

Bei der jüngsten Ausschreibungsrunde gingen laut Tullner 30 von 260 Stellen an Quereinsteiger. Mit dem neuen Schulgesetz wird es erstmals möglich, dass die Neulinge neben dem Einsatz im Klassenzimmer ein Referendariat durchlaufen. »Das Ziel ist, dass sie am Ende dieselbe Qualifikation wie alle anderen Lehrer haben«, erläuterte der CDU-Politiker.

Sachsen-Anhalt diskutiert seit Monaten über Lehrermangel und das richtige Rezept dagegen. Das Land sucht zwar mehr Pädagogen, konnte im Sommer aber 100 Stellen nicht besetzen. Derzeit läuft eine weitere Ausschreibungsrunde.

Mit dem Referendariat für Quereinsteiger erfüllt das Bildungsministerium auch eine Forderung der Gewerkschaften. Die Landeschefin der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, Eva Gerth, hatte beispielsweise moniert, dass es für Quereinsteiger bisher - anders als in anderen Bundesländern - kein Konzept für eine pädagogische Begleitausbildung gibt. Tullner plant zudem, Schulverbünde in Modellprojekten zu testen. Sie sollen weitere Schulschließungen im ländlichen Raum auch bei sinkenden Schülerzahlen verhindern, indem mehrere Grundschulen kooperieren. Wenn eine Schule weniger als 60, aber mindestens 40 Kinder unterrichtet, könnte sie sich einer größeren Schule als Nebenstandort anschließen. dpa/nd

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