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Der Preis der Aufklärung
Das BKA fahndete mit Opfer-Fotos und konnte so den verdächtigen Täter ermitteln
Nur wenige Stunden, nachdem Fotos eines missbrauchten vierjährigen Mädchens veröffentlicht wurden, konnte ein Tatverdächtiger festgenommen werden. Es handelt sich um einen 24-Jährigen aus dem Landkreis Wesermarsch in Niedersachsen. Nach Informationen der »Bild«-Zeitung soll es sich bei dem Mann um den Lebensgefährten der Mutter handeln, was von der Generalstaatsanwaltschaft jedoch nicht bestätigt wurde. In einer Pressemitteilung der Behörde hieß es lediglich, dass der Verdächtige aus dem persönlichen Umfeld des Kindes stamme.
Die Bilder des Missbrauchopfers waren in der Zeit von Oktober 2016 bis Juli 2017 immer wieder im Darknet aufgetaucht. Dabei handelt es sich um einen schwer zugänglichen Bereich im Internet, in welchem illegale Geschäfte abgewickelt werden. Missbrauchstäter bieten hier oftmals Fotos von ihren Opfern und Gräueltaten an. Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte sich am Montag mit Bildern des Mädchens an die Öffentlichkeit gewandt. Zuvor hatte das zuständige Amtsgericht Gießen auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Veröffentlichung der Fotos angeordnet.
Der zuständige Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk begründete den Schritt am Dienstagvormittag in einer kurzen Pressekonferenz mit einer hohen Wiederholungsgefahr, die vom Täter ausgegangen sei. Außerdem sagte er, handele es sich um ein »konventionelles Mittel, … was ohne Weiteres auch umgesetzt werden kann«. Viele Medien hatten die Bevölkerung am Montag dazu aufgerufen, Hinweise zu dem Mädchen an die Polizei zu melden und verbreiteten die Fotos der Vierjährigen. So gelang es den Ermittlern, zunächst das Opfer und anschließend den mutmaßlichen Täter zu identifizieren.
Noch am Montagabend erfolgte die Festnahme des Tatverdächtigen. Zudem konnten bei der Durchsuchung seiner Wohnung Beweismittel sichergestellt werden. Bei der Veröffentlichung von Fotos von Missbrauchopfern wird massiv in die Persönlichkeitsrechte der Geschädigten eingegriffen. Die Betroffen werden noch Jahre nach ihrem Missbrauch mit dieser Vergangenheit in Verbindung gebracht. Ungefuk erklärte daher: »Es ist sehr selten, dass wir mit Bildern der Opfer an die Öffentlichkeit gehen.« Nach Informationen der Pressestelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt griff die Behörde das letzte Mal im Jahr 2007 zu diesem Schritt. Dass sich die Generalstaatsanwaltschaft diesmal zu der Veröffentlichung der Fotos entschlossen habe, liege auch an der Schwere der Tat, erklärte der Sprecher Alexander Badle. Zudem machte Ungefuk deutlich: »Das passiert wirklich erst dann, wenn sämtliche weitere Ermittlungsansätze ausgeschöpft sind und wir keine andere Möglichkeit sehen, den Täter zu identifizieren.«
Die Pressesprecherin des BKA, Barbara Hübner, sagte zum »nd«: »Jeder Fall ist anders, und es obliegt immer der zuständigen Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob zur Fahndung nach den Tätern im Einzelfall die Fotos von Opfern freigegeben werden.« Des Weiteren erklärte Hübner, dass häufiger »Fotos von Tätern als von Opfern« veröffentlicht werden. Im vorliegenden Fall waren jedoch keine Bilder des Täters im Umlauf.
Noch am Dienstag sollte der mutmaßliche Täter einem Haftrichter vorgeführt werden. Die Ermittler werfen dem Festgenommenen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern sowie die Herstellung und Verbreitung kinderpornografischer Schriften vor. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft. Laut Oberstaatsanwaltschaft wurde das Kind in der Zeit von Oktober 2016 bis Juli 2017 in »neun Fällen teilweise schwer sexuell missbraucht«. Ob der Verdächtige in Untersuchungshaft kommt, stand bis zum Redaktionsschluss nicht fest.
Das Mädchen wurde laut der Generalstaatsanwaltschaft von einem Polizeipsychologen untersucht und befinde sich wieder in elterlicher Obhut. Es gehe dem Kind den Umständen entsprechend gut, hieß es.
Trotz des Fahndungserfolges des Bundeskriminalamts warnte die Kinderschutzexpertin Mareike van’t Zet davor, eine solche Suche per Foto des Opfers häufiger anzuwenden. »Die Behörden haben mit der Veröffentlichung der Bilder einen hohen Preis gezahlt«, sagte van’t Zet dem Evangelischen Pressedienst. Zwar habe die Staatsanwaltschaft die Medien gebeten, alle Fotos des Mädchens zu löschen: »Aber Fotos, die einmal im Netz sind, werden dort immer wieder zu finden sein.« Dennoch bezeichnete van’t Zet das Vorgehen der Behörden als nachvollziehbar, weil es in diesem Fall offenbar keine andere Möglichkeit gegeben habe, Täter und Opfer zu identifizieren und das Kind vor weiterem Missbrauch zu schützen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und das BKA bedankten sich ausdrücklich bei der Bevölkerung für die »große Unterstützung« bei der Fahndung. Mit Agenturen
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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