Anleihenkäufe dürfen weitergehen
Karlsruhe lehnt Eilantrag von Eurogegnern gegen Bundesbank ab
Karlsruhe. Die Deutsche Bundesbank darf sich vorerst weiterhin an dem milliardenschweren Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Mittwoch Eilklagen des ehemaligen CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und weiterer Eurokritiker auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Ausstieg aus dem Programm für gescheitert. Die Richter wiesen die Anträge als unzulässig zurück, weil solch eine Anordnung die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmen würde. Sie hatten das Verfahren im Juli dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt, aber mitgeteilt, es gebe »gewichtige Gründe« für die Vermutung, dass die EZB mit dem Programm unzulässig Staatshaushalte finanziere. Die EZB kauft seit 2015 Anleihen von Euroländern auf. Ex-AfD-Chef Bernd Lucke als Mitkläger bedauerte die Entscheidung. Karlsruhe verzögere seine Entscheidung, »bis es nichts mehr zu entscheiden gibt«. AFP/nd Seiten 4 und 9
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