So viel Macht und Geld bekommt die AfD

Wie viel Finanzmittel erhält die rechte Bundestagsfraktion? Wie groß ist der Personalapparat im Hintergrund?

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 4 Min.

12,6 Prozent der Wählerstimmen, 92 Abgeordnete – die neu in den Bundestag eingezogene AfD-Fraktion bringt trotz der Abgänge von Ex-Parteichefin Frauke Petry und des NRW-Politikers Mario Mieruch weiterhin fast eine Hundertschaft auf. Als zweitgrößte Opposition nach der SPD wird die Rechtsaußenpartei mit der an diesem Dienstag neu begonnenen Legislaturperiode voraussichtlich vier Jahre im Bundestag sitzen. Damit sichert sich die AfD nicht nur Mandate, sondern auch viel Geld und Personal. Ein Überblick:

Wie viel Geld erhält die AfD-Fraktion?

Parlamentsarbeit ist aufwendig – und kostet entsprechend. Wie viel Geld eine Fraktion konkret erhält, wird unter anderem durch das Abgeordnetengesetz geregelt. Jede Fraktion hat dabei Anspruch auf einen Grundbetrag, der 2016 bei etwa 400.000 Euro monatlich lag. Weil die Rechten in der Opposition sitzen, erhalten sie außerdem einen Zuschlag von 15 Prozent. Für jedes Fraktionsmitglied gibt es oben drauf noch einmal rund 8200 Euro. Auf das Jahr gerechnet kann die AfD somit ihre Arbeit über eine zweistellige Millionensumme finanzieren. Konkret dürfte die Summe, keine weiteren Fraktionsaustritte vorausgesetzt, bei rund 16 Millionen Euro jährlich liegen.

Nicht berücksichtigt in der Aufzählung sind übrigens Sachleistungen, die die AfD-Abgeordneten in Zukunft ebenfalls nutzen können, etwa die Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.

Auch die Partei selbst kann sich freuen: Ihr stehen aus der Parteienfinanzierung etwa Mittel aus der sogenannten Wahlkampfkostenrückerstattung zu. Für jede Wählerstimme gibt es Geld und dies nicht zu knapp. Hier kann die Partei mit einem einstelligen Millionenbetrag kalkulieren.

Gründet die AfD eine parteinahe Stiftung?

Ein anderer Topf dürfte der Rechtsaußenpartei auch noch einmal viel Geld und vor allem Einfluss bringen, wenn auch nur indirekt. Rund 450 Millionen Euro jährlich lässt sich der Staat die Arbeit der politischen Stiftungen kosten, die sich jede im Bundestag vertretende Fraktion mitfinanzieren lassen kann. Wovon die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung, die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung oder etwa die LINKEN-nahe Rosa-Luxemburg-Stiftung längst profitieren, will nun auch die AfD ihren Stück vom Kuchen abhaben. Doch bis dahin ist es ein weiter Weg: Auf ihrem geplanten Bundesparteitag Anfang November in Hannover muss die AfD zunächst in einem ersten Schritt entscheiden, welche Stiftung sie als parteinahe Institution anerkennt. Die größten Chancen dürfte dabei die 2015 gegründete AfD-nahe »Desiderius-Erasmus-Stiftung« haben. »Satzungsgemäß wird die Stiftung die staatsbürgerliche Bildung fördern, wissenschaftliche Untersuchungen in Auftrag geben, der internationalen Verständigung dienen sowie die Aus- und Weiterbildung begabter junger Mensch unterstützen«, so die AfD in einer früheren Mitteilung. Klingt auf den ersten Blick nicht dramatisch, doch welchen Nachwuchs die Stiftungen jeweils konkret fördern und was sie unter politischer Förderung verstehen, ist ihnen selbst überlassen.

Umstritten ist dagegen, ab wann die Stiftung der Rechtsaußenpartei konkret Geld erhält. Etwas nebulös heißt es dazu in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Bei der Förderung müssten »alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen« berücksichtigt werden. Bereits 1998 verständigten sich die damals im Bundestag vertretenden Parteien auf eine »Gemeinsame Erklärung zur staatlichen Finanzierung der Politischen Stiftungen«. Darin heißt es, dass eine Finanzierung erst nach einer »wiederholten Vertretung« im Bundestag erfolgen soll. Bedeutet: Erst nach einer Wiederwahl in den Bundestag würde die AfD Geld für eine politische Stiftung erhalten. Doch ein konkretes Gesetz zur Regelung der Finanzierung fehlt bisher, bindend ist diese fast 20 Jahre alte Abmachung also keinesfalls.

Eine Heerschar an neuen Mitarbeitern

Geld ist das eine, personelle Ressourcen das andere. Abgeordnete im Bundestag können und müssen ihre Arbeit nicht allein verrichten. Die 92-köpige AfD-Fraktion dürfte in Zukunft etwa 400 Mitarbeiter beschäftigen, jedem Parlamentarier stehen für Personal monatlich etwa 20.000 Euro zur Verfügung. Man darf gespannt sein, auf welche rechten Kader die einzelnen Abgeordneten zurückgreifen. Ob demnächst auch Vertreter der völkisch-nationalistischen Identitären über den Bundestagsflur marschieren? Sehr wahrscheinlich, wenn man auf die Rekrutierungspraxis der AfD in den Landtagen schaut.

Für ihre Arbeit stehen den 92 AfD-Abgeordneten, wie den Vertretern aller anderen Fraktionen auch, eigene Büroräume zu. Doch weil das Parlament auf eine Rekordzahl von 709 Mitgliedern angewachsen ist, wird der Platz langsam knapp. Um die Not zumindest in den ersten Monaten zu lindern, wurden manche Neuparlamentarier ausgelagert. Im Fall der AfD bewies die dafür zuständige Bundestagsverwaltung ganz sicher unbeabsichtigt Humor. Die ersten AfDler bezogen vor wenigen Tagen ihre neuen Büros – ausgerechnet im früheren Reichsinnenministerium.

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