Bund verteidigt Volkszählung
Verfassungsgerichtshof in Karlsruhe verhandelte Klage gegen Zensus 2011
Die Bundesregierung hat die Volkszählung von 2011 am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verteidigt. Gegen den Zensus 2011 hatten die beiden Bundesländer Berlin und Hamburg geklagt. Beide Stadtstaaten sahen sich durch die Bevölkerungsberechnung benachteiligt, da die Bevölkerung nach der Erhebung im Jahr 2011 heruntergerechnet wurde. Berlin beispielsweise büßte laut Zensus rund 180 000 Einwohner ein.
Der Methodenwechsel von einer herkömmlichen Zählung zu einer registergestützten Erhebung sei vielleicht nicht perfekt verlaufen, »war aber insgesamt erfolgreich«, sagte der Staatssekretär des Bundesinnenministeriums Klaus Vitt am Dienstag in Karlsruhe.
Der sogenannte Zensus 2011 war die erste registergestützte Volkszählung weltweit. Im Unterschied zu den Volkszählungen von 1987 im Westen und 1981 in der DDR wurden 2011 nur zehn Prozent der Einwohner tatsächlich befragt. Ansonsten wurde auf verschiedenste Datenregister von den Einwohnermeldeämtern bis zu den Geburtenregistern zurückgegriffen und diese durch weitere »primärstatistische Erhebungen« ergänzt. Auf die kritischen Nachfragen des Gerichts musste der Präsident des Statistischen Bundesamts, Dieter Sarreither, einräumen, dass kleine Gemeinden bei der Berechnung der Einwohnerzahl »besser weggekommen« seien als größere Städte, deren Einwohnerzahlen »nach unten korrigiert« wurden. Ob die Klagen der beiden Stadtstaaten Erfolg haben, ist allerdings offen. Sarreither sagte, dass der Zensus 2011 zehn Jahre lang vorbereitet worden sei. An der Erstellung und der Auswahl der neuen Berechnungsmethoden seien alle statistischen Landesämter beteiligt gewesen. Der Methodenwechsel sei dann »im Konsens« erfolgt. AFP/nd
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