• Politik
  • Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Vermieter wollen keine Geflüchteten

Leipziger Initiative belegt verbreiteten Rassismus bei Wohnungsvergabe in Sachsen

  • Hendrik Lasch, Leipzig
  • Lesedauer: 3 Min.

Manchmal wird der Grund für die Ablehnung unverblümt ausgesprochen. »Wir können nicht noch mehr Migranten in unser Haus einziehen lassen«, sagt ein sächsischer Vermieter, bei dem nach einer Wohnung für einen Flüchtling angefragt wurde. In anderen Fällen werden Hürden aus Formalien errichtet: ein Extratermin vor der eigentlichen Wohnungsbesichtigung, um »Unterlagen zu prüfen«; eine Bürgschaft, weil der Wohnungsinteressent zunächst nur eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre hat. »Oft ist es eher ein Gefühl«, heißt es in einer Broschüre des Antidiskriminierungsbüros (ADB) Leipzig - das Gefühl, dass rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt an der Tagesordnung ist.

Die Beratungsstelle wollte es indes genauer wissen und führte im November 2016 ein sogenanntes Testing durch. Dabei bewarben sich jeweils drei Personen mit unterschiedlichen »Testidentitäten« auf Inserate für Wohnungen und baten um einen Termin für eine Besichtigung. Einer gab sich als libyscher Flüchtling mit Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre aus; eine Frau als Sozialarbeiterin, die für einen ebenfalls auf drei Jahre geduldeten Syrer anfragte; schließlich ein Interessent mit deutscher Staatsbürgerschaft. Die Anrufe erfolgten jeweils in kurzen zeitlichen Abständen. Gesucht wurde in der Regel nach einer Einraumwohnung, deren Miete so bemessen war, dass sie auch vom Amt übernommen würde.

Die Ergebnisse sind eindeutig. 40 Anfragen hätten ausgewertet werden können, in 24 Fällen habe man Diskriminierung festgestellt, heißt es bei der Initiative - das entspricht einer Quote von 60 Prozent. Es handle sich »nicht um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles Problem«, sagt Sotiria Midelia, Geschäftsführerin des Antidiskiminierungsbüros. Im Vorwort zu der Broschüre über »Rassistische Diskriminierung auf dem sächsischen Wohnungsmarkt« heißt es, diese sei »Lebensrealität in Sachsen«.

Ginge es nach Recht und Gesetz, dürften Migranten und Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund bei der Suche nach einer Wohnung keine Nachteile erfahren. Die Initiative verweist auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und relativiert auch das oft angeführte Argument, die Vermieter dürften sich ihre Mieter frei aussuchen: Das sei zutreffend, »sofern sie das Gebot der Gleichbehandlung befolgen«.

Die ist in der Praxis oft nicht gegeben. Die Broschüre schildert Fälle, in denen der vermeintlich »deutsche« Interessent einen Termin für eine Besichtigung erhielt, dem Geflüchteten jedoch mitgeteilt wurde, die Wohnung sei bereits vergeben. Eine Genossenschaft ließ wissen, ein Aufenthaltstitel über drei Jahre reiche nicht aus für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Ein Immobilienbüro erklärte offen, dem Eigentümer »wäre eine Person mit deutschem Pass lieber«.

Die Ergebnisse der Erhebung decken sich mit Erfahrungen aus der Beratungspraxis des ADB, wo man allein im 2. Halbjahr 2016 weitere 50 Fälle dokumentiert hat - etwa den eines Chemnitzer Maklers, der keine Termine für »Asylanten« vereinbaren wollte. Andere Initiativen bestätigen die Erfahrung. Es gebe »nur begrenzt Vermieter, die an Geflüchtete vermieten«, sagt Diana Ersing von der »Kontaktstelle Wohnen«, die in Leipzig Patenschaften für Migranten auf Wohnungssuche vermittelt. Sie weist indes darauf hin, dass diese mittelbar auch von einer anderen Art der Diskriminierung betroffen seien: der von Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind und von Vermietern abgelehnt werden, weil sie Hartz IV beziehen. Das ADB gibt in seiner Broschüre auch Ratschläge für Betroffene: über die Erfahrungen berichten, Protokolle anfertigen, den Vermieter auf die Ungleichbehandlung ansprechen - und im Zweifel: Klagen.

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