Kein Asyl für türkische Flüchtlinge
Bundesamt: Antragsteller sind nicht konkret gefährdet / Jahrestag der Verhaftung von linken HDP-Chefs
Drei von vier Flüchtlingen aus der Türkei erhalten derzeit in Deutschland keinen Schutz. Dies betrifft unter anderem oppositionelle Linke, Säkulare, Kurden sowie Anhänger des Predigers Fethullah Gülen. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bekamen in diesem Jahr nur 2112 von 9413 Asylbewerbern aus der Türkei einen Schutzstatus zugesprochen. Die Quote der anerkannten Bewerber sei aber von 8,2 Prozent im Jahr 2016 auf 24,7 Prozent in diesem Jahr gestiegen. Die TV-Sendung »Monitor« hatte am Donnerstag zuerst darüber berichtet.
Laut den Recherchen des Magazins werden viele Asylanträge mit einer fragwürdigen Begründung abgelehnt. So argumentiere das BAMF, dass Flüchtlinge nicht konkret in der Türkei gefährdet seien. Verwiesen wird auf eine Einschätzung des Auswärtigen Amtes: Nach dieser könne davon ausgegangen werden, dass die Türkei »als Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention« Folter und Misshandlungen unterbinde, »um den Beitritt zur EU nicht zu gefährden«.
Das BAMF teilte auf Anfrage von »Monitor« mit, dass diese Einschätzung seit März 2017 nicht mehr aktuell sei. Dem Magazin liegen nach eigener Aussage jedoch mehrere Bescheide des BAMF aus dem Zeitraum zwischen August und Oktober dieses Jahres mit ebenjener Begründung vor.
Auf Nachfrage des »nd« erklärte BAMF-Mitarbeiter Thomas Ritter zu dieser Diskrepanz: »Aktuell befindet sich das Texthandbuch Türkei in der erneuten Überarbeitung. Das Bundesamt wird alle Passagen im Hinblick auf die aktuellen Ereignisse einer kritischen Würdigung unterziehen.« Sollten alte Begründungen aktuell verwendet worden sein, wolle man dies aufklären. Grundsätzlich gelte: »Die Herkunft aus einem bestimmten Land beziehungsweise eine Fluchtursache führen nicht automatisch zu einem Schutzstatus.« Einige Asylanträge seien zudem vor dem Putschversuch vom Juli 2016 gestellt worden.
Nach übereinstimmenden Erkenntnissen verschiedener Menschenrechtsorganisationen wird in der Türkei Folter gegen Häftlinge angewandt. Human Rights Watch veröffentlichte im Oktober einen 43-seitigen Bericht, der in elf Fällen schwere Menschenrechtsverletzungen in Haft dokumentiert.
Nach Recherchen des »nd« vom Juli wurden auch die Asylanträge eines ehemaligen Kämpfers der syrisch-kurdischen Miliz YPG sowie eines bekannten oppositionellen Politikers der prokurdischen Linkspartei HDP abgelehnt. Beide Organisationen sind in der Türkei starker Repression ausgesetzt.
Vor genau einem Jahr wurden etwa die Vorsitzenden der HDP, Figen Yüksekdağ und Selahattin Demirtaş, verhaftet. Sie sitzen in Untersuchungshaft. Am 7. Dezember soll einer der Prozesse gegen Demirtaş beginnen, insgesamt laufen 32 Verfahren gegen ihn. Für Yüksekdağ fordert die Staatsanwaltschaft bis zu 30 Jahre Haft, für Demirtaş 140 Jahre. Der Vorwurf lautet in beiden Fällen »Terrorunterstützung«. Seite 3
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