Akrobatik mit Fußfessel

Grüne in Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg kommen CDU bei Terrorabwehr entgegen

  • Hendrik Lasch, Magdeburg
  • Lesedauer: 4 Min.

Irene Mihalic hatte keine Gnade. Von »reiner Symbolpolitik« sprach die Innenexpertin der Grünen im Bundestag, als die Bundesregierung im Februar 2017 dem Bundeskriminalamt die Nutzung der elektronischen Fußfessel erlaubt hatte. Diese soll so genannte islamistische Gefährder überwachen helfen, die durch Aufenthaltsverbote daran gehindert werden sollen, Anschläge zu begehen. Für den Zweck, wetterte Mihalic, sei das Instrument jedoch »schlicht ungeeignet«. Als das Thema zwei Monate später im Bundestag debattiert wurde, sagte ihr Fraktionskollege Christian Ströbele, eine Fußfessel hindere ihren Träger nicht daran »zu laufen, in Lastwagen zu steigen oder gar zu morden«. Mit dem Instrument, sagte er in Richtung des Innenministers Thomas de Maiziére und seiner CDU-Kollegen, »erreichen sie erst mal gar nichts«.

Offenbar ist die Erkenntnis bei den Parteifreunden von Ströbele und Mihalic in den Ländern jedoch nicht angekommen. Weil die Bundesländer, wie von de Maiziére bereits im Februar angemerkt, für den größten Teil der »Gefährder« zuständig sind, müssen auch dort Gesetze geändert werden. Das passiert - teils mit tatkräftiger Hilfe von an der Regierung beteiligten Grünen. In Baden-Württembergs Landtag steht am 15. November eine Novelle des Polizeigesetzes zur Debatte. Der von Innenminister Thomas Strobl (CDU) nach intensiver Abstimmung mit dem grünen Koalitionspartner vorgelegte Entwurf sieht in Paragraf 27c eine »Elektronische Aufenthaltsüberwachung zur Verhütung terroristischer Straftaten« vor, vulgo: die Fußfessel.

In Sachsen-Anhalt dürfte bis zu einem Entwurf für ein neues Polizeigesetz noch einige Zeit vergehen. Die Vorbereitungen laufen aber, und so sondieren die Koalitionspartner CDU, SPD sowie Grüne derzeit, welche Maßnahmen von allen mitgetragen werden können. Jetzt wurde bekannt, dass dazu auch die elektronische Fußfessel zur Terrorabwehr gehört. Man habe in dem Punkt eine »längst überfällige Einigung« erzielt, teilte CDU-Innenexperte Chris Schulenburg mit. Sein Kollege Sebastian Striegel von den Grünen bestätigt: Es gibt einen »Kompromiss«.

Leser des grünen Wahlprogramms zur Landtagswahl 2016 dürften sich verwundert die Augen reiben. Darin hatte die Partei bereits die 2012 im Bundesland eingeführte Anwendung der Fußfessel zur Überwachung verurteilter Straftäter »sehr kritisch« beurteilt und versichert, der »Ausweitung der Anwendungsbereiche« stehe man entgegen. Begründung: Die Fußfessel verhindere weder Straftaten, »noch beugt sie diesen vor«. Die Technik sei zudem ungenau und auch nicht völlig manipulationssicher.

Anderthalb Jahre später kann man sich mit dem Instrument freilich doch anfreunden - unter der Voraussetzung, dass es zunächst nicht auf Dauer eingeführt wird. Die Anwendung sei »hart befristet«, erklärt Striegel - auf zunächst drei Jahre. Sollte ein Polizeigesetz 2018 beschlossen werden, stünde die Evaluation mithin 2021 an, genau im Jahr der nächsten Landtagswahl. Mit der befristeten Einführung eines Instruments zur Terrorabwehr setze das Land »bundesweit Maßstäbe«, frohlockt Striegel, der immerhin anmerkt, er zweifle weiterhin an Praxistauglichkeit und Verhältnismäßigkeit. Sein Fraktionskollege Sören Herbst lobt den Kompromiss als Indiz dafür, dass die so genannte Kenia-Koalition »bundesweit progressiver Vorreiter« sein könne.

Aus der Opposition gibt es freilich nicht Lob, sondern Spott. Von »Verrenkungen« und »Akrobatik« ist angesichts von Striegels Erklärung in der LINKEN die Rede. Ihre Rechtsexpertin Eva von Angern nutzt denselben Begriff, den Striegels Bundestagskollegin Mihalic vor neun Monaten verwendete: »Symbolpolitik«. Sie spricht von einem untauglichen und unverhältnismäßigen Mittel, das zur Prävention von Terroranschlägen »völlig ungeeignet« sei. Die von den Grünen so gepriesene Befristung mache das Instrument dabei »weder besser noch gefälliger«, sagt von Angern. Was erst einmal drei Jahre geduldet und angewendet worden sei, habe sich »in der Regel manifestiert«.

Mit Argwohn dürften die Kritiker in Sachsen-Anhalt nun beobachten, welche »Kompromisse« sich die Grünen beim Polizeigesetz noch abtrotzen lassen. In Baden-Württemberg feilt die grün-schwarze Koalition jedenfalls an der laut Strobl »schärfsten« Variante solcher Regelwerke, die Vorbild für die anderen 15 Länder werden solle. Es geht um intelligente Videoüberwachung, die vorbeugende Überwachung von und den Zugriff auf verschlüsselte Chats, Telefonate und Mails (die so genannte Quellen-TKÜ) - und sogar den Einsatz von Sprengmitteln durch die Polizei bei Terrorlagen.

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