Sie wollten kein Geld - sie wollten Kohle
Gericht lehnt Deputat-Anspruch von Ex-Kumpeln ab
Hamm. Das Kohledeputat ist eine jahrzehntelange Tradition im Ruhrgebiet. Nun läuft die Kohleförderung aus - doch drei Bergbau-Rentner wollten sich ihre lebenslange Lieferung nicht nehmen lassen. Am Donnerstag zogen sie jedoch vor dem Landesarbeitsgericht Hamm überraschend ihre Klagen zurück, nachdem die Richter ihnen keine Hoffnungen auf Erfolg gemacht hatten. In Hamm sind derzeit allerdings noch über 400 Berufungsverfahren rund um das Thema Kohledeputat anhängig.
Die drei ehemaligen Bergleute hatten gegen die Ruhrkohle AG geklagt, weil diese nach dem Aus des Steinkohlebergbaus Ende 2018 keine Gratiskohle mehr an ihre Ex-Beschäftigten liefern will. Stattdessen sollen die 100 000 Betroffenen mit einer Einmalzahlung abgefunden werden. Einem Bergbau-Rentner stehen zurzeit noch jährlich 2,5 Tonnen Kohle zu. Die meisten verzichten jedoch inzwischen auf die Anlieferung des Brennstoffes und lassen sich stattdessen 122,20 Euro pro Tonne als Energiebeihilfe auszahlen. Dies ist nach Ansicht etlicher Betroffener viel zu wenig. Daher sei auch die Höhe der Abfindungszahlungen deutlich zu gering. Das Landesarbeitsgericht nannte die Summe dagegen »angemessen und ausreichend«. Und auch den Umstand, dass die jährlichen Zahlungen nach 2018 durch eine einmalige Abfindung ersetzt werden sollen, beanstandeten die Richter nicht.
Streit um solche Sonderleistungen hat es schon öfter gegeben. 2016 zum Beispiel entschied das Arbeitsgericht Köln in Sachen Marzipantorte. Mehrere Betriebsrentner eines Nahrungsmittelherstellers bestanden auf der jährlichen Torte zu Weihnachten und 105 Euro in bar - sie verloren. Deputate gibt es etwa auch in der Getränkeindustrie (Haustrunk), in der Holzbranche (Holzrecht) oder in der Verkehrsbranche (Freifahrtscheine). dpa/nd
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