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Der Gang zum Notar ist Pflicht

Hausverkauf mit Vorsorgevollmacht

Damit jemand stellvertretend für eine andere Person in persönlichen Angelegenheiten handeln kann, genügt meist eine einfache schriftliche Vorsorgevollmacht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1069964.der-gang-zum-notar-ist-pflicht.html

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