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Der Gang zum Notar ist Pflicht
Hausverkauf mit Vorsorgevollmacht
Damit jemand stellvertretend für eine andere Person in persönlichen Angelegenheiten handeln kann, genügt meist eine einfache schriftliche Vorsorgevollmacht.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1069964.der-gang-zum-notar-ist-pflicht.html
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