Steinmeiers Moment

Der Weg zu Neuwahlen ist gar nicht so einfach

  • Katharina Schwirkus
  • Lesedauer: 3 Min.

Nachdem die Jamaika-Sondierungen erfolglos geblieben sind und sich die SPD erneut gegen eine Große Koalition ausgesprochen hat, stehen nun andere Optionen im Vordergrund. Im Prinzip möglich ist eine Minderheitsregierung, beispielsweise aus CDU/CSU und FDP. Bisher gab es noch nie eine Minderheitsregierung auf Bundesebene und Angela Merkel hat sich unmittelbar nach den Wahlen gegen diese Option ausgesprochen. Der Vorteil einer Minderheitsregierung wäre, dass CDU und CSU mit einem Partner regieren könnten, mit dem sie mehr verbindet als trennt. Der Nachteil ist, dass diese Regierung stets auf Stimmen aus den anderen Parteien angewiesen wäre, um im Bundestag eine Mehrheit für ihre Vorhaben zu erhalten.

Eine andere Möglichkeit sind Neuwahlen, die über zwei Wege erreicht werden können. Ein Weg führt über eine gescheiterte Bundeskanzlerwahl: Nach Artikel 63 des Grundgesetzes ist der Bundespräsident bemächtigt, dem Parlament einen Vorschlag zu unterbreiten. Dies würde aufgrund der Mehrheitsverhältnisse höchstwahrscheinlich Kanzlerin Angela Merkel sein. Verfehlt Merkel die erforderliche Mehrheit aller Abgeordneten, kann der Bundestag innerhalb von 14 Tagen einen Kanzler oder eine Kanzlerin wählen. Bringt Merkel oder eine andere Person auch im zweiten Durchgang nicht die Mehrheit der Abgeordneten hinter sich, reicht es im dritten Durchgang, wenn sie die relative Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt.

In diesem Fall hat Steinmeier zwei Möglichkeiten. Er kann Merkel zur Kanzlerin ernennen oder den Bundestag auflösen. Für diese Entscheidung hat er sieben Tage Zeit. Entscheidet er sich für die Parlamentsauflösung, muss innerhalb von 60 Tagen neu gewählt werden.

Einen anderen Weg zu Neuwahlen könnte es nach einer erfolgreichen Bundeskanzlerwahl geben. Kanzlerin Merkel könnte die Vertrauensfrage stellen, wie es schon Bundeskanzler Willy Brandt (SPD), Helmut Kohl (CDU) und Gerhard Schröder (SPD) in der Vergangenheit getan haben. Würde Merkel nicht die erforderliche Zustimmung der Mehrheit der Bundestagsabgeordneten erreichen, könnte sie dem Bundespräsidenten Neuwahlen vorschlagen. Innerhalb von 21 Tagen könnte das Parlament aufgelöst werden. In beiden Fällen spielt Steinmeier also eine wichtige Rolle.

Solange keine Regierung gebildet ist, funktioniert der Bundestag nur eingeschränkt. Die Ausschüsse, in welchen Gesetze vorbereitet und diskutiert werden, arbeiten nicht. Die Jamaika-Parteien haben sich in der vergangenen Woche darauf geeinigt, an diesem Dienstag mit Unterstützung der SPD und der AfD einen Antrag im Bundestag zur Einsetzung eines sogenannten Hauptausschusses einzubringen. Er soll bis zum Abschluss der Regierungsbildung alle Aufgaben übernehmen, die ansonsten die Fachausschüsse erfüllen. Vorsitzender des Gremiums wird der neue Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), der Ausschuss soll 47 Mitglieder haben.

Außerdem sollen - auf besonderen Wunsch der Grünen - zwei der regulären Fachausschüsse eingesetzt werden: der Petitions- und der Geschäftsordnungsausschuss. Die Linkspartei will noch einen Antrag zur Einsetzung aller Ausschüsse einbringen.

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