Eine UN-Resolution in der unendlichen Warteschleife
Wesentliche Folgen des Nahostkrieges von 1967 sind nach wie vor nicht beseitigt / Übersetzungsungenauigkeit als Okkupationsrechtfertigung
Es hatte lange gedauert, bis der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sich auf einen Text geeinigt hatte. Aufzuarbeiten gewesen war der Junikrieg von 1967, auch bekannt als Sechs-Tage-Krieg, an dessen Ende Israel seine arabischen Nachbarstaaten Jordanien, Syrien und Ägypten vernichtend geschlagen und ein Territorium erobert hatte, das mehr als doppelt so groß war wie das ursprüngliche ägyptische Territorium. Ägypten hatte die gesamte Sinai-Halbinsel verloren. Seine Truppen standen am Suezkanal, in dem mehrere kriegsbeschädigte Schiffe festsaßen und der schon auf Grund dessen als Wasserweg ausfiel - für Ägypten fehlte damit die wichtigste Devisen-Einnahmequelle. Syrien hatte die Golan-Höhen eingebüßt. Jordanien verlor die sogenannte Westbank mit dem anhängenden Ostteil Jerusalems; Gebiete, die man offiziell nur verwaltet, aber durchaus wie eigenen Besitz betrachtet hatte.
Israel hatte demzufolge wenig Eile, über die Rechtmäßigkeit seiner Eroberungen von der Weltgemeinschaft befinden zu lassen, und seine westlichen Verbündeten, allen voran die USA, tolerierten das. Schließlich war es wie schon 1956 nach der Suez-Aggression Frankreichs, Großbritanniens und Israels gegen Ägypten massivem sowjetischem Druck zu schulden, dass der Juni-Krieg von der UNO behandelt werden musste und mit der nebenstehenden Resolution endete.
Von Israel wurde die Resolution in Bausch und Bogen abgelehnt. Man habe den deutlichen Kriegsvorbereitungen und -drohungen der arabischen Nachbarn mit einem Präventivschlag zuvorkommen müssen. Die arabischen Staaten wiederum verwiesen auf die Weigerung Israels, einen palästinensischen Staat zuzulassen. Die Resolution abstrahierte von beidem, sonst wäre wohl kein Konsens zustande gekommen. Sie beschränkt sich darauf, den Kriegszustand zu beenden und die völkerrechtswidrige Besetzung von mittels Kriegs erlangten Gebieten rückgängig zu machen.
Daran war auf Dauer schwer zu rütteln. Israel beschränkte sich in der Folgezeit darauf, alle diesbezüglichen Appelle einfach zu ignorieren. Das funktioniert bis heute. Zwangsmaßnahmen der Völkergemeinschaft zum Vollzug der Resolution konnten nie verhängt werden, weil jegliche Maßnahmen in dieser Richtung schon im Ansatz am Veto der USA im Sicherheitsrat scheiterten.
Das eigentliche Manko der Resolution ist ein ganz anderes. Sie geht nicht mit einem Wort auf den Kern des Nahostkonflikts, die ungelöste Palästinenserfrage, ein. Die Palästinenser spielen lediglich in den Erläuterungen als Flüchtlingsproblem eine Rolle. Mit dem Westjordanland und Ostjerusalem sind die substanziellen Gebiete für einen lebensfähigen Palästinenserstaat bis heute israelisch besetzt.
Ägypten holte sich die Sinai-Halbinsel infolge eines weiteren Krieges und mittels eines Separatabkommens von Israel zurück. Aus dem Gazastreifen zog Israel ab, blockiert ihn aber auf eine für die Bevölkerung unerträgliche Weise. Ostjerusalem und die Golanhöhen wurden sogar offiziell annektiert. Das alles widerspricht der UN-Resolution 242 ganz entschieden. Von UN-Seite gibt es derzeit allerdings keine erkennbaren Bemühungen, dem 1967, heute vor 50 Jahren, einstimmig gefassten Beschluss des Sicherheitsrates zum Durchbruch zu verhelfen.
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