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  • Braunkohle im Hambacher Forst

Klimaaktivisten feiern Rodungsstopp

Gericht zwingt RWE zur Aussetzung der Rodungen / BUND schlägt Vergleich vor: Verschonung des Waldes bei Aufrechterhaltung der Kohleförderung

  • Lesedauer: 2 Min.

Kerpen. Seit 18 Uhr am Dienstagabend darf RWE nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vorläufig keine Rodungen mehr im Hambacher Forst vornehmen. Nun fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) den Energiekonzern und das Land Nordhrein-Westfalen auf, über einen Vergleichsvorschlag nachzudenken. Nach diesem Vorschlag sollte der Hambacher Wald verschont werden, die Braunkohleförderung aber weiterlaufen, erklärte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. RWE hielt den Vorschlag zuvor bergtechnisch für nicht machbar.

Der Stopp gilt so lange, bis das OVG Münster über eine Beschwerde des BUND gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln im Zusammenhang mit den Rodungen entschieden hat. Damit soll verhindert werden, dass in dem Wald noch vor einer richterlichen Entscheidung unwiderrufliche Fakten geschaffen werden. Am Donnerstag befasst sich der Düsseldorfer Landtag auf Antrag der Grünen mit dem Hambacher Wald.

Zuvor hatte das Kölner Verwaltungsgericht die Klage des BUND abgewiesen, woraufhin RWE am Montag mit den Rodungen begonnen hatte. Rund 100 Besetzer*innen in 22 Baumhäusern versuchen teils bereits seit 2012, die Fällungen in dem 12.000 Jahre alten Wald zu verhindern.

Am Dienstagabend hatte die Bekanntgabe des vorläufigen Rodungsstopps gegen 18 Uhr unter Klimaaktivisten im Hambacher Forst für Jubel gesorgt. Zuvor hatten Braunkohlegegner unter anderem der aktivistischen Bündnisse »Hambi bleibt« und »Ende Gelände« versucht, die Besetzungen zu schützen und die Kohlebahn zu blockieren. Dabei versuchten sie mehrfach, Polizeiketten zu »durchfließen«. Den Polizisten riefen sie dabei »Raus aus dem Wald« zu, diese setzte Pfefferspray ein. Die weiteren für Mittwoch geplanten Blockaden wurden nach dem Urteil zunächst zurück gestellt. dpa/nd

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