- Politik
- Einreisebestimmungen in die USA
Oberstes US-Gericht erlaubt Trumps Einreiseverbot
Menschen aus sechs mehrheitlich muslimischen Ländern sowie aus Venezuela und Nordkorea betroffen / Endgültiges Urteil über Rechtmäßigkeit steht noch aus
Washington. Das Oberste US-Gericht hat das umstrittene Einreiseverbot von Präsident Donald Trump für Menschen aus sechs mehrheitlich muslimischen Ländern vorläufig genehmigt. Die Restriktionen könnten zunächst in Kraft treten, erklärte das Gericht am Montag (Ortszeit).
Gerichte niedererer Instanzen hatten mehrfach die Einreisebestimmungen Trumps blockiert. An zwei Bundesberufungsgerichten laufen dazu noch Verfahren. Erst wenn diese entschieden sind, will das Oberste Gericht ein endgültiges Urteil über die Rechtmäßigkeit des Einreiseverbots fällen.
Trumps Maßnahmen betreffen Menschen aus Iran, Jemen, Libyen, Syrien, Somalia und Tschad. Der Präsident hatte die Restriktionen im September erlassen und sie als unverzichtbare Schutzmaßnahme gegen Terrorismus bezeichnet. Auch für Bürger aus Nordkorea und Venezuela hatte der Präsident Beschränkungen verfügt, die nun zunächst in Kraft treten.
Trumps Pressesprecher Hogan Gidley erklärte am Montag, das Weiße Haus sei »nicht überrascht« über die Entscheidung des Obersten Gerichtes. Die Maßnahmen des Präsidenten seien »gesetzeskonform und unerlässlich zum Schutz unseres Heimatlandes«.
Die Maßnahme sollte am 18. Oktober in Kraft treten, war aber von Gerichten in Hawaii und Maryland in Teilen blockiert worden. Die Richter argumentierten, dass Menschen aus den betroffenen Ländern mit glaubhaften Beziehungen in die Vereinigten Staaten nicht von einer Einreise abgehalten werden dürften, darunter etwa Großeltern oder Enkel von in den USA lebenden Menschen. Die Gerichte nahmen damit Bezug auf eine andere Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu einer früheren Version von Trumps Einreiseverbot.
Bei den jüngsten Visasperren handelt es sich bereits um die dritte Maßnahme, die der Republikaner verhängt hatte. Schon bei den beiden anderen Verboten hatten Gerichte die Pläne des Präsidenten durchkreuzt. Das zweite Verbot trat letztendlich nur in abgespeckter Form in Kraft. In dem juristischen Gezerre um die jüngste Variante stehen als nächstes Anhörungen vor Berufungsgerichten in Richmond und San Francisco an. Agenturen/nd
In der neuen App »nd.Digital« lesen Sie alle Ausgaben des »nd« ganz bequem online und offline. Die App ist frei von Werbung und ohne Tracking. Sie ist verfügbar für iOS (zum Download im Apple-Store), Android (zum Download im Google Play Store) und als Web-Version im Browser (zur Web-Version). Weitere Hinweise und FAQs auf dasnd.de/digital.
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.
Vielen Dank!