Sie wollen kein Geld - sondern lieber Kohle

NRW: Streit um Deputate für Kumpel erneut vor Gericht

  • Lesedauer: 2 Min.

Hamm. Im Streit um die Zukunft der traditionellen Gratiskohle ziehen erneut drei Bergleute gegen die Ruhrkohle AG (RAG) vor das Landesarbeitsgericht in Nordrhein-Westfalen. Sie klagen, weil die RAG nach dem Aus des Steinkohlebergbaus Ende 2018 die Gratiskohle nicht mehr an ihre Ex-Beschäftigten ausgeben will. Stattdessen sollen die rund 100 000 Betroffenen mit einer Einmalzahlung abgefunden werden.

Eine 2015 getroffene tarifliche Regelung zwischen RAG und Gewerkschaft halten die klagenden Bergleute für unwirksam. Sie wollen weiter Kohle oder höhere Ausgleichszahlungen, die sich am Beschaffungspreis der Kohle im freien Handel orientieren.

Die drei Berufungsprozesse beginnen am Mittwoch in Hamm, wie das LAG mitteilte. In erster Instanz waren die Kläger vor den Arbeitsgerichten Herne und Rheine unterlegen.

Anfang November waren bereits drei Bergleute in Hamm gescheitert. Sie zogen ihre Berufungen zurück, nachdem die Richter ihnen keine Hoffnungen auf einen juristischen Erfolg gemacht hatten.

Einem Bergbaurentner stehen zurzeit noch jährlich 2,5 Tonnen Kohle zu. Die meisten verzichten inzwischen auf die Anlieferung des Brennstoffes und lassen sich 122,20 Euro pro Tonne als Energiebeihilfe auszahlen. Dies ist nach Ansicht der Kläger zu wenig, da der Marktpreis deutlich höher liege. Daher sei auch die Höhe der Abfindungszahlungen deutlich zu gering.

Das Gericht nannte die Summe dagegen »angemessen und ausreichend«. Und auch den Umstand, dass die jährlichen Zahlungen nach 2018 durch eine einmalige Abfindung ersetzt werden sollen, beanstandeten die Richter nicht. In Hamm sind derzeit noch 421 Berufungsverfahren rund um das Thema Kohledeputat anhängig. dpa/nd

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