102 Millionen Euro für Investitionen in Schulen
Finanzminister Görke stellt ein Förderprogramm vor, das sich speziell an finanzschwache Kommunen richtet
Finanzschwache brandenburgische Kommunen können Fördermittel für die Sanierung, den Umbau oder die Erweiterung von Schulen erhalten. Mehr als 102 Millionen Euro zusätzlich stehen dafür zur Verfügung, kündigte Finanzminister Christian Görke (LINKE) am Montag an. Möglich werde dies durch eine weiteres, bis Ende 2022 laufendes Bundesprogramm.
Bislang standen bereits 130 Millionen Euro aus dem kommunalen Infrastrukturprogramm des Landes und rund 108 Millionen Euro aus einem anderen Bundesprogramm zur Verfügung. »In den vergangenen Jahren sind schon viele Hunderte Millionen Euro in Brandenburg in Schulstandorte investiert worden«, erinnerte Görke. Das neue Programm ergänze die beiden bereits laufenden um einen weiteren Baustein. »Es wird gerade finanzschwachen Kommunen helfen, ihre Schulstandorte zu modernisieren«, meinte Görke. Die Förderung sei »hoch attraktiv«, da die Kommunen nur einen Eigenanteil von zehn Prozent leisten müssen.
An diesem Dienstag will der Minister im rot-roten Kabinett vorstellen, nach welchen Kriterien die Kommunen ausgewählt werden, die Mittel aus dem Förderprogramm erhoffen dürfen: Sie müssen in den Jahren 2014 bis 2016 eine überdurchschnittliche Schlüsselzuweisung vom Land erhalten haben und in diesen Jahren außerdem überdurchschnittlich viele Arbeitslose gehabt haben.
Nach dieser Rechnung könnte Cottbus mit mehr als 12,3 Millionen Euro die größte Summe erhalten, gefolgt von Brandenburg/Havel mit 8,9 Millionen Euro und Frankfurt (Oder) mit 8,1 Millionen.
Die Lehrer der öffentlichen Schulen werden vom Land beschäftigt und bezahlt. Für die Schulgebäude sind die Kommunen zuständig. Sie müssen also Betriebskosten und Baumaßnahmen bezahlen. Träger der Grundschulen sind in der Regel die Städte und Gemeinden, während sich die Landkreise zuförderst um weiterführende Schulen kümmern.
Sechs von 14 Landkreisen sind nun als finanzschwach eingestuft und können Fördermittel aus dem neuen Bundesprogramm beantragen. Es sind die sechs Landkreise, die keine Grenze zu Berlin haben, also nicht von den im Speckgürtel der Hauptstadt sprudelnden Steuereinnahmen profitieren. Auch bei den Städten und Gemeinden sind es fast ausschließlich die berlinfernen, die sich Hoffnung auf Fördermittel machen dürfen. Einzige Ausnahme aus dem Berliner Umland ist Strausberg, und daneben gibt es einige wenige Orte wie Müncheberg und Neuruppin, die nicht ganz so weit weg von Berlin liegen.
Auch für Privatschulen können Fördermittel beantragt werden, wenn sich diese Schulen in finanzschwachen Kommunen befinden.
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