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Senat macht Räder flott

Bundesweit erstes Mobilitätsgesetz auf der Zielgeraden

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 3 Min.

Der Senat ist nun mit dem Mobilitätsgesetz durch. «Zur Kenntnis genommen» hat er es am Dienstag bei der wöchentlichen Sitzung, wie es in der Mitteilung heißt. Nun darf noch der Rat der Bürgermeister der zwölf Bezirke Stellung dazu nehmen, bevor der Senat es dann beschließen kann und das Abgeordnetenhaus sich schließlich damit befasst.
«Ich bin der Meinung, dass der Prozess turbo war», sagt Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) zufrieden bei der Pressekonferenz nach der Senatssitzung. Schließlich sei es auch «das erste Gesetz dieser Art deutschlandweit», das zudem in einem «höchst partizipativen Verfahren» erarbeitet worden sei. In einem sehr frühen Stadium seien alle mitgenommen worden.

Es ist ein wachsendes Gesetz, deren erste drei Teile nun alle betroffenen Senatsverwaltungen «ihren Segen gegeben» haben«, wie es Günther formuliert. Der erste Teil besteht aus 13 Grundsatzparagrafen. Darin enthalten sind Ziele wie die »Vision Zero«. Möglichst bald soll es keine Verkehrstoten oder Schwerverletzten mehr auf den Straßen der Hauptstadt geben. Die Verkehrspolitik wird aber auch gesetzlich verpflichtet, die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens umzusetzen. Auch die Aufenthaltsqualität im Straßenraum soll ein zu beachtender Aspekt sein, »nicht nur das Ziel, den Verkehr möglichst fließend abzuwickeln«, so Günther. Neu gegenüber dem Referentenentwurf ist Paragraf 1, der ein »barrierefreies Verkehrssystem« fordert. Viele der knapp 700 Einwendungen zum im August vorgestellten Referentenentwurf des Gesetzes drehten sich um diesen Punkt. Der sogenannte Umweltverbund aus Öffentlichem Personnennahverkehr (ÖPNV), Radlern und Fußgängern soll gestärkt werden. »Je mehr Menschen auf Bus, Bahn und Fahrrad umsteigen, desto schneller kommen die zum Ziel, die auf Auto angewiesen sind«, sagt die Verkehrssenatorin.

Die Teile 2 und 3 drehen sich um ÖPNV und Fahrrad. Dort sind auch konkrete Ziele verankert. Insgesamt 100 000 zusätzliche Fahrradabstellplätze, die Hälfte davon an Haltestellen von Bus und Bahn sollen bis 2025 entstehen. Auch drei Fahrradparkhäuser mit insgesamt 2000 Plätzen sollen an den Bahnhöfen Ostkreuz, Gesundbrunnen und Zehlendorf entstehen. Und natürlich soll auch ein lückenloses Radverkehrsnetz gebaut werden. »Sichere Radwege an Hauptstraßen, die breit genug sind zum Überholen«, wird das Gesetz laut Günther zusichern. Eine konkrete Breite wird nicht genannt.

»Wir werden nicht die ganze Stadt mit Protected Bike Lanes ausstatten, das ist klar, das geht gar nicht«, sagt die Verkehrssenatorin. Sie meint die von den Aktivisten des Fahrrad-Volksentscheids vehement geforderten baulich abgetrennten Radstreifen. Der Umbau besonders unfallträchtiger Kreuzungen soll langsam hochgefahren werden. Zehn Stück sollen 2018 sicherer werden, 2019 sollen es schon 20 sein, ab 2020 sollen jährlich 30 Kreuzungen entschärft werden.

»Wir blicken auf den heutigen Tag mit einem lachenden und einem weinenden Auge: Die Senatsbefassung hat Berlin der Mobilitätswende ein Stück nähergebracht, aber das selbstgesteckte Ziel von Rot-Rot-Grün, das Mobilitätsgesetz in diesem Jahr zu verabschieden, wurde nicht erreicht«, sagt Kerstin Stark vom Volksentscheid Fahrrad.
Wann das Gesetz endgültig verabschiedet werden kann, dazu möchte sich Günther »aus Respekt vor dem Parlament« nicht äußern. Bis Ostern wäre es zu schaffen.

2018 wird das Mobilitätsgesetz weitere Kapitel erhalten. Fußgänger, intelligente Mobilität wie Carsharing oder autonomen Fahrzeugen sowie, falls nötig, der Wirtschaftsverkehr, sollen das Miteinander auf den Straßen umfassend regeln.

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