Unwirksam

Latchinian-Kündigung

  • Lesedauer: 1 Min.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts in Rostock kam nicht mehr überraschend: Es erklärte die im Juni 2016 ausgesprochene Kündigung des ehemaligen Intendanten des Rostocker Volkstheaters, Sewan Latchinian, am Donnerstag für unwirksam. Latchinian war von der Volkstheater Rostock GmbH (VTR) unter anderem wegen des Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht und öffentlicher Kritik an der geplanten Umstrukturierung des Theaters gekündigt worden. Schon vor dem Landgericht Rostock hatte er erfolgreich gegen die Kündigung geklagt. Öffentliche Äußerungen seien vom Grundrecht auf Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt, urteilte das Gericht im Dezember 2016. Der Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht rechtfertige nicht die Kündigung. Dieser Meinung schloss sich das OLG nun an.

»Ich bin natürlich dankbar über das gerechte Urteil«, sagte Latchinian der Deutschen Presse-Agentur. Es sei nun zum zweiten Mal geklärt, dass die Stadt und das VTR mit den Entlassungen Unrecht begangen haben. dpa/nd

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