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Vereinbarung

Werke von Curd Jürgens

  • Lesedauer: 1 Min.

Das Deutsche Filminstitut in Frankfurt (Main) erhält sämtliche urheberrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Nutzungsrechte an den Werken, den künstlerischen Leistungen und der Person von Curd Jürgens. Hierzu gehörten etwa Verwertungsrechte für die Filme, die der 1982 gestorbene, international erfolgreiche Schauspieler als Regisseur verantwortete, sowie für sein literarisches Werk, darunter der autobiografische Roman »... und kein bisschen weise«, wie das Institut am Donnerstag mitteilte.

Jürgens’ Witwe hatte dem Deutschen Filmmuseum bereits 1997 als Schenkung den gesamten künstlerischen Nachlass überlassen. Nun sei mit ihrer Tochter Miriam eine Vereinbarung über die Rechte am Werk von Jürgens getroffen worden, hieß es. »Ich betrachte dies nicht als Ende unserer angenehmen und interessanten Zusammenarbeit, sondern eher als Garantie für die Zukunft«, wurde Miriam Duncan zitiert. dpa/nd

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