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Es gibt keine Grundlage für umfassende Gesichtserkennung

Voßhoff: Umstrittene Maßnahme würde ohnehin bestehenden Grundrechtseingriff durch Videoüberwachung erheblich steigern

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Berlin. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) sieht keine rechtliche Grundlage für eine flächendeckende automatische Gesichtserkennung auf Bahnhöfen und Flughäfen. Mit Blick auf ein Pilotprojekt, in dem der Abgleich von Fotos mit Polizei-Dateien getestet wird, sagte Voßhoff der in Düsseldorf erscheinenden »Rheinischen Post« (Samstag): »Der Echtbetrieb unter Rückgriff auf polizeiliche Datenbanken wäre ohne eine neue Rechtsgrundlage eine erhebliche Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften.«

Ferner würde eine automatische Gesichtserkennung den ohnehin schon bestehenden Grundrechtseingriff durch Videoüberwachung erheblich steigern, erklärte Voßhoff. Die Legitimation der Gesichtserkennung über bestehende Vorschriften sei daher nicht möglich.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte angekündigt, die Technik zur automatischen Gesichtserkennung bundesweit einführen zu wollen, wenn ein bis Juli 2018 verlängerter Test am Berliner Bahnhof Südkreuz erfolgreich verläuft. Bei SPD, Grünen, FDP sowie beim Deutschen Anwaltverein (RAV) stößt das Vorhaben auf massive Kritik. »Wenn massenhaft Gesichter von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern an Bahnhöfen gescannt werden, dann greift der Staat schwerwiegend in Grundrechte ein«, erklärte der Verein.

Auch der Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz (Grüne) kritisierte die Entscheidung des Innenministers, den Versuch um sechs Monate zu verlängern. Die Erfassung von Gesichtern sowie deren automatisierter Abgleich mit Datenbanken stelle »einen tiefen Eingriff in die Grundrechte und eine ernste Gefahr für die Anonymität im öffentlichen Raum dar«, erklärte von Notz. Agenturen/nd

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