115 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten - keine Anklage

Amnesty International kritisiert langsame Ermittlungen gegen Beamte und fordert bundesweite Einführung der Kennzeichnungspflicht

  • Elsa Koester
  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Nach den Krawallen und der Polizeigewalt bei den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg im Juli wurden insgesamt 115 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten eingeleitet. Eine Anklage wurde bislang jedoch nicht erhoben. Das hat eine parlamentarische Anfrage der LINKE-Abgeordneten Christiane Schneider in der Hamburger Bürgerschaft ergeben, über die die »Hamburger Morgenpost« berichtet.

Demnach liegen die Ermittlungsverfahren für den Zeitraum vom 22. Juni bis 9. Juli dem Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) vor. Von den 115 Verfahren seien allein 46 von Amts wegen eingeleitet worden, vier durch Polizisten, davon wiederum drei durch die Sonderkommission »Schwarzer Block«. Der Rest wurde von den Geschädigten selbst oder von Beobachtern angezeigt.

Die Menschenrechtsorganisation »Amnesty International« beklagt, dass trotz der vielen Ermittlungsverfahren noch keine Anklage erhoben wurde: »Während es in Verfahren gegen Teilnehmer*innen der Proteste gegen den G20-Gipfel bereits zu diversen Anklagen und Verurteilungen mit außerordentlich hohen Freiheitsstrafen kam, ist bis jetzt noch gegen kein*e Polizeibeamt*in öffentliche Klage durch die zuständige Staatsanwaltschaft erhoben worden.« Es stehe zu befürchten, dass dies auch an der fehlenden Kennzeichnung eingesetzter Polizisten liege. Amnesty International fordert eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten. Derzeit gilt eine solche nur in acht Bundesländern, Nordrhein-Westfalen hat sie vor Kurzem wieder abgeschafft. »Sollten aus diesem Grund am Ende viele, wenn nicht sogar alle Verfahren gegen Polizeibeamt*innen eingestellt werden, so würde dies das Vertrauen in den Rechtsstaat massiv beschädigen«, so Amnesty.

Kennzeichnungspflicht bei der Polizei in Deutschland
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