- Politik
- Kennzeichnungspflicht für Polizisten
Nummern für Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern: »Ein guter Tag«
Nach zähem Ringen kommt im Nordosten die Kennzeichnungspflicht für die Polizei
Die SPD hat sich doch durchgesetzt. In Mecklenburg-Vorpommern wird ab 2018 eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte gelten. Eine überraschende Wendung. »Es wird eine zur nachträglichen Identitätsfeststellung geeignete Kennzeichnung von Beamten bei Einsätzen in geschlossenen Einheiten der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern eingeführt«, heißt es unter Punkt 384 der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU. Die stammt aus dem Herbst 2016. Noch ein Jahr später sah es nicht so aus, als ob die nummerierten Polizisten bald Wirklichkeit würden. Man befinde sich noch im »Entscheidungsprozess«, erklärte das Innenministerium in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linkspartei noch Mitte November.
Man »stehe« zur Kennzeichnungspflicht, sie »werde eingeführt«, erklärte der innenpolitische Sprecher der SPD Mecklenburg-Vorpommern, Manfred Dachner, im November dem »nd«. Aus anderen Bundesländern gebe es »keine Belege« dafür, dass Beamte nach Einführung der Kennzeichnung »häufiger angegriffen, bedroht oder angezeigt worden wären«. Ginge es nach den Jusos in Mecklenburg-Vorpommern, gäbe es die Kennzeichnungspflicht längst. Die sei ein »zentrales Signal für eine bürgerrechtsorientierte Innenpolitik«, so der Juso-Landesvorsitzende Christian Winter gegenüber »nd«. Hinter den Kulissen haben die Jungsozialisten in den letzten Wochen »hartnäckig nachgefragt«, um die »Skepsis« von Union und Polizeigewerkschaften zu überwinden. Sowohl Fachpolitiker als auch die CDU-Fraktion reagierten nicht auf Presseanfragen zum Thema.
In der CDU habe es »immer Widerstand« gegen die Kennzeichnungspflicht gegeben, sagt der Linkspartei-Innenpolitiker Peter Ritter. Dass die CDU letztes Jahr im Koalitionsvertrag der Kennzeichnung zugestimmt habe, sei wohl dem schlechten Ergebnis der Partei geschuldet. Die CDU hatte bei den Wahlen 2016 nur 19 Prozent erreicht und habe deswegen die Nummern für Polizisten »schlucken müssen«, meint Ritter. Doch mit der Entscheidung der schwarz-gelben Koalition in Nordrhein-Westfalen vom Oktober, die die Nummern für Polizisten nur wenige Monate nach der Einführung direkt wieder abschaffte, konnten sich die »Nichtbefürworter« in den Reihen der CDU gestärkt fühlen, sagte Ritter dem »nd«.
Doch es kam nicht so. Durch eine Verwaltungsvorschrift werde ab dem 1. Januar zusätzlich zur taktischen Rückenkennzeichnung für Polizisten eine fünfstellige Nummer im Brustbereich verpflichtend, teilte Innenminister Lorenz Caffier (CDU) am Dienstag mit. Personaldaten zu Polizisten sollen auf Antrag herausgegeben werden, etwa zur Bearbeitung von Beschwerden, Strafanzeigen oder Disziplinarverfahren. Die Namen von Polizisten sollen aber nur bei einem »berechtigten Interesse« herausgegeben werden.
Die Kennzeichnungspflicht stelle die Polizei unter Generalverdacht, erklärte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) am Dienstag. Auch Caffier lehnt die »emotional aufgeladene« Kennzeichnungspflicht weiterhin ab, doch die nun gefundene Regelung sei ein »annehmbarer Kompromiss«, erklärte der CDU-Innenminister dem NDR.
Derzeit gilt die Kennzeichnungspflicht in acht Bundesländern, nun auch im nordöstlichsten Bundesland Deutschlands. »Ein guter Tag für die Menschenrechte in Mecklenburg-Vorpommern«, freute sich die Arbeitsgruppe Polizei von Amnesty International auf Twitter.
Die Menschenrechtsaktivisten setzen sich seit Jahren für eine individuelle Kennzeichnungspflicht ein. Mitte November hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland bayrischen Polizisten eine mangelnde Identifizierbarkeit vorgeworfen und Deutschland wegen des Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention verurteilt. Auch eine klare Mehrheit der Deutschen unterstützt laut einer YouGov-Umfrage vom August die Kennzeichnungspflicht für Polizisten.
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