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Freispruch für Antifaschisten Bernd Langer

Berliner Kammergericht hebt Urteil wegen »Billigung einer Straftat« auf / Langer hatte im »nd«-Interview über Brandanschlag auf »Junge Freiheit« als »Superaktion« gesprochen

  • Elsa Koester
  • Lesedauer: 3 Min.

Der Antifaschist Bernd Langer ist in dem Verfahren um eine umstrittene Äußerung über einen Anschlag auf die deutschnationale Zeitung »Junge Freiheit« freigesprochen worden. Das Berliner Kammergericht sieht in Langers Äußerungen im »nd« keine »Billigung einer Straftat«. Die Richter hoben damit eine vorherige Verurteilung des Antifaschisten durch das Landgericht auf, der Beschluss ist rechtskräftig.

Das Strafverfahren gegen den Antifaschisten war von dem Ex-Generalbundesanwalt und Anwalt der »Jungen Freiheit« Alexander von Stahl initiiert worden. Stein des Anstoßes war ein »nd«-Streitgespräch mit Langer über die antifaschistische Bewegungen der 80er in der alten Bundesrepublik. Dabei fiel auch jener Satz: »Aber es gab auch später noch militante Aktionen, zum Beispiel der koordinierte Anschlag gegen die ‘Junge Freiheit’ 1994. Wenn man das liest, wie das bei denen reingehauen hat - die konnten ihre Zeitung fast zumachen-, war das eine Superaktion gewesen.« Das Interview erschien am 1. November 2014 unter der Überschrift »Wir hatten das militante Antifa-Monopol«, beteiligt war auch ein anderer antifaschistischer Zeitzeuge.

Zur Begründung erklärten die Richter des Berliner Kammergerichts in ihrem Beschluss vom 18. Dezember, der Brandanschlag sei »durch die Äußerung des Angeklagten selbst nicht hinreichend als gemeingefährliches Verbrechen konkretisiert« worden. Außerdem stellte seine Äußerung zu dem Anschlag »lediglich eine Randnotiz in einem ausführlichen und durchaus auch selbstkritischen Gespräch über historische Sachverhalten« dar.

»Das Kammergericht zeigt in seiner Urteilsbegründung ganz klar auf, dass die Einschränkung der Meinungsfreiheit nur in absoluten Ausnahmefällen zu handhaben ist«, erklärt Langers Anwalt Sven Richwin gegenüber »nd«. Damit habe es aufgezeigt, dass nicht jede Meinung, »die der Staatsanwaltschaft Berlin nicht gefällt, auch strafbar ist.«

Langer bezog sich in dem Interview auf den Brandanschlag auf eine Druckerei in Weimar, den Unbekannte am 4. Dezember 1994 verübt hatten. Die Druckerei stellte die deutschnationale »Junge Freiheit« her. Es soll ein Schaden von mehr als einer Million Mark entstanden sein. Zu dem Anschlag bekannten sich »Revolutionäre Lesbenfrauengruppen und andere revolutionäre Gruppen«. Der oder die Täter wurden nie ermittelt.

Das Berliner Amtsgericht verurteilte den heute 57-Jährigen im Jahr 2015 wegen »Billigung eines Verbrechens« zu einer Geldstrafe von 480 Euro, nach einer Berufung folgte das Landgericht diesem Urteil im April 2017, halbierte die Strafe aber auf 240 Euro. Der Freispruch erfolgte erst in der Revision vor dem Kammergericht.

»Es ist nach wie vor ein langer Weg, der Meinungsfreiheit Geltung zu verschaffen«, kritisiert Richwin daher die Länge des Verfahrens. Als Grund für die ersten Urteile des Amtsgerichts und des Landgerichts vermutet der Anwalt, die Richter könnten von dem Gewicht des Anklägers – immerhin ein ehemaliger Generalbundesanwalt – beeindruckt gewesen sein. Andererseits habe sich das Verfahren um die autonome Szene gedreht, »die ihre eigene Geschichtsschreibung betreibt – und der eine gewisse Staatsferne anhängt.«

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