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Freispruch für Antifaschisten

Äußerung in nd-Interview ist von der Meinungsfreiheit gedeckt

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Der Antifaschist Bernd Langer ist in einem Strafverfahren wegen einer Äußerung in einem nd-Gespräch freigesprochen worden. Der 57-Jährige hatte 2014 den Brandanschlag auf die Druckerei der deutschnationalen Zeitung »Junge Freiheit« 20 Jahre zuvor eine »Superaktion« genannt. Das Berliner Kammergericht sieht in dieser Formulierung keine »Billigung einer Straftat«. Die Richter hoben damit eine vorherige Verurteilung des 57-Jährigen durch das Landgericht auf. Langers Äußerung stelle »lediglich eine Randnotiz in einem ausführlichen und durchaus auch selbstkritischen Gespräch über historische Sachverhalte« dar und unterscheide sich von anderen Aufrufen zur Militanz. Das oberste Berliner Gericht bewertet in seinem rechtskräftigen Beschluss von Dienstag die Meinungsfreiheit höher als die Vorinstanzen. Das Strafverfahren ging auf Alexander von Stahl zurück. Der frühere Generalbundesanwalt und Anwalt der »Jungen Freiheit« hatte vor drei Jahren bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gestellt. nd

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