»Ohne Helm können wir nicht mehr da hin, wo es knallt«

Nestor Brander über das Vermummungsverbot für Demonstrations-Sanitäter

  • Johanna Treblin
  • Lesedauer: 5 Min.
Auf Demos sind Helme verboten, weil sie als »Schutzbewaffnung« gelten. Mundschutz gilt als Vermummung. Demonstrations-Sanitäter tragen beides. Warum?

Wenn die Polizei Demonstranten zurückdrängt, lässt sie meist Verletzte hinter sich zurück. Wir schieben uns in entgegengesetzter Richtung durch die Demonstranten in Richtung Polizeikette. Unsere orangefarbenen Westen sind in dem Gedränge nicht sichtbar, unsere Helme schon. Die Polizei erkennt uns als Sanitäter und lässt uns durch. Wir kümmern uns dann um die Verletzten. Während so einer Maßnahme fliegt oft Pfefferspray. Dafür brauchen wir den Gesichtsschutz.

Zur Person
Nestor Brander ist ehrenamtlicher Demo-Sanitäter. Seit vier Jahren leistet er Ersthilfe bei Protestveranstaltungen. Johanna Treblin sprach mit ihm darüber, wieso klassische Sanitätsdienste nicht auf Demonstrationen vertreten sind, seit wann es freie Demo-Sani-Gruppen gibt, wozu sie Helme brauchen und welche Auswirkungen auf seine Arbeit ein kürzliches Gerichtsurteil hat, bei dem ein Ersthelfer wegen Passivbewaffnung und Vermummung verurteilt wurde.

Hat Ihnen jemals ein Polizist gesagt, Sie dürften Helm oder Maske nicht tragen?
Nein. Noch nie. Es ist seit Jahren gängige Praxis, dass Demo-Sanis Schutzkleidung tragen. Es gab noch nie eine Ansprache, noch nie wurden deswegen meine Personalien aufgenommen, noch nie habe ich einen Platzverweis bekommen. Manchmal werden bei Demonstrationen Taschen durchsucht. Da hat mir noch nie ein Polizist gesagt, ich dürfe den Helm oder die Atemmaske nicht mitnehmen. Die überwältigende Mehrheit der Polizisten weiß, was wir tun und weiß, dass es sinnvoll ist, was wir tun. Die meisten sind heilfroh, dass Sanitäter da sind.

Das Amtsgericht Tiergarten hat jetzt einen Demo-Sanitäter als »Teilnehmer einer Demonstration« wegen Verstoßes gegen Passivbewaffnung und Vermummungsverbot verurteilt. Hat Sie das Urteil überrascht?
Das kam vollkommen aus dem Off. Die Argumentation ist juristisch totaler Humbug. Wenn wir Demo-Teilnehmer wären, wären auch Journalisten Demo-Teilnehmer.

Was meinen Sie damit?
Wir sind kein politischer Akteur, sondern zeigen uns auf Demos neutral, auch gegenüber Einsatzkräften. Wir beteiligen uns nicht an der Planung von Protestaktionen und verfügen über keinerlei internes Wissen. Wir verlassen uns ausschließlich auf öffentlich zugängliche Informationen. Aber wir suchen uns natürlich aus, auf welchen Veranstaltungen wir Erste Hilfe leisten wollen: Solche, deren Ziel eine offene, demokratische Gesellschaft ist und solche, die sich für Minderheitenrechte einsetzen.

Die Richterin im Amtsgericht Tiergarten sagte in ihrer Begründung, wer sich als Ersthelfer engagieren wolle, solle doch zum Deutschen Roten Kreuz (DRK) gehen.
Das ist realitätsfern. Klassische Sanitäter von DRK, ASB, Johannitern gibt es auf Demos nicht. Bei großen Konzerten müssen die Veranstalter Sanitäter buchen. Bei Demonstrationen ist das anders. Die fallen unter das Versammlungsrecht. Wären Anmelder von Demonstrationen verpflichtet, einen Sanitätsdienst zu buchen, wäre das praktisch eine Einschränkung des Versammlungsrechts. Schließlich müsste man dafür Geld haben. Die Sanitätsdienste kommen nämlich nur, wenn man ihre Einsätze auch bezahlt.

Theoretisch sind ja auch genug Ersthelfer vor Ort: Alle Polizisten sind per se Ersthelfer. Sind 300 Cops vor Ort, gibt es also auch 300 Sanitäter. Dadurch gibt es rechtlich gesehen keine weitere Notwendigkeit, einen Sanitätsdienst zu stellen. Aber in der Praxis funktioniert das nicht: Polizisten stecken nicht nach drei Sekunden das Pfefferspray weg und fragen die Demonstranten, ob sie es ihnen wieder aus den Augen spülen sollen. Also braucht es einen unabhängigen Sanitätsdienst, der Ersthilfe leistet. Das hat sich spätestens in Heiligendamm gezeigt.

In Heiligendamm an der Ostsee kamen 2007 die Staats- und Regierungschefs der G8 zusammen. Seitdem gibt es Demo-Sanitäter?
Das war praktisch der Startschuss. Zum Hotel der Staats- und Regierungschefs ging es durch Wald und Wiesen. Da gab es dann bei Zusammenstößen mit der Polizei massig Verletzte - irgendwo im Gestrüpp. Leute mit medizinischem Hintergrund haben dann spontan Erste Hilfe improvisiert. Die haben teils mit Verbandskästen aus Autos Wunden versorgt.

Es gab auch bei den 68ern eine Art Vorgänger der Demo-Sanis, die haben sich aber nicht etabliert. Dann gab es eine kurze Renaissance in der Autonomenszene Anfang der 90er. Demonstranten haben sich einfach ein rotes oder schwarzes Kreuz auf einen Motorradhelm geklebt und sich einen Verbandskasten geschnappt. Die waren aber nicht zu vergleichen mit den Demo-Sanis heute.

Das Urteil am Amtsgericht Tiergarten hat Sie überrascht - was meinen Sie, wieso die Richterin so entschieden hat?
Die Justiz wird gerne als neutrales Verwaltungsorgan gesehen. Tatsächlich ist sie aber ein politischer Akteur. Nach G20 im Juli in Hamburg sieht sich der Justizapparat in der Pflicht, durchzugreifen und die Ordnung wieder herzustellen. Dazu dienen dann auch Urteile mit Symbolcharakter wie dieses.

Was bedeutet das Urteil für Demo-Sanitäter?
In Berlin ist es jetzt rotzgefährlich, als Demo-Sanitäter in Schutzkleidung auf die Straße zu gehen. Das wird deshalb keiner mehr tun. Viele sind außerdem in Berufen, die sie mit Vorstrafe nicht mehr ausüben dürfen. Ohne Helm und Maske können wir aber nicht mehr da hingehen, wo es knallt.

Wird es eine Revision geben?
Das ist nicht meine Entscheidung, sondern die des Betroffenen. Ich bin sicher, dass das Urteil in höherer Instanz kassiert werden würde. Das Problem ist aber: Eine Revision ist sauteuer. Man braucht zwei bis drei Anwälte. Haste keine Kohle, zahlste halt lieber den Strafbefehl, statt das Urteil anzufechten, weiter zu prozessieren, immer auf die nächsthöhere Instanz zu hoffen und immer mehr Geld draufzukippen.

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