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Gleiche Rechte für alle
Nicolas Šustr wundert sich über kirchliche Sonderrechte
Die Kirchen haben selbst in weltlichen Bereichen wie der Kinderbetreuung und dem Krankenhausbetrieb eine Menge Sonderrechte. Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz gilt nur bedingt im kirchlichen Arbeitsrecht. Höchste Zeit, das zu ändern.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1074491.christen-in-berlin-gleiche-rechte-fuer-alle.html
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