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Titanic nutzte Sperre für Zwischenmenschliches

Satiremagazin ist nach Blockierung wegen AfD-Tweets wieder im Kurznachrichtendienst präsent

  • Lesedauer: 2 Min.

Frankfurt a.M. Das Satiremagazin »Titanic« kann wieder auf seinen Twitter-Account zugreifen. Der Kurznachrichtendienst hat die zeitweilige Sperrung nach über 48 Stunden aufgehoben, wie die Zeitschrift am Freitag in Frankfurt am Main mitteilte. Einige Tweets blieben aber weiter in Deutschland geblockt. Die »Titanic« hatte zuvor mehrere satirische Beiträge unter dem Namen der AfD-Politikerin Beatrix von Storch getwittert.

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Storch hatte sich bei Twitter über einen arabischsprachigen Tweet der Kölner Polizei zu Silvester geärgert und laut Medienberichten von »barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden« geschrieben. Das Satiremagazin griff dies auf und wiederholte Storchs Äußerungen am Dienstag in einem parodistischen »Gasttweet« der AfD-Politikerin. Die »Titanic«-Parodie wurde später wie schon zuvor Storchs Original-Tweet von Twitter geblockt.

»Wir haben die Zeit der Sperre genutzt, um in der Redaktion wieder zwischenmenschlich zueinander zu finden und klassische Sachen wie Bücher wieder zu entdecken«, sagte »Titanic«-Chefredakteur Tim Wolff. Nach Angaben des Satiremagazins blockt Twitter auch nach Ende der Account-Sperrung mindestens fünf Tweets aus den Monaten Januar und Dezember, darunter einige Beiträge der angeblichen »Gasttwitterin« Storch. Auf dem Twitter-Profil der »Titanic« waren am Freitag entsprechende Hinweise mit dem Vermerk »Dieser Tweet von @titanic wurde aufgrund der Gesetze vor Ort zurückgezogen in Deutschland« zu sehen.

Die »Titanic« macht das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) für die Blockaden verantwortlich. Das Gesetz soll soziale Netzwerke zu einem schärferen Vorgehen gegen strafbare Inhalte im Netz verpflichten und gilt seit 1. Januar in vollem Umfang. »Offensichtlich rechtswidrige« Inhalte wie Volksverhetzung, Beleidigung oder Bedrohung müssen nun binnen 24 Stunden nach einer Beschwerde gelöscht werden, für »rechtswidrige Inhalte« gilt eine Frist von sieben Tagen. Eine Sperrung von Accounts sieht das NetzDG nicht vor. Kritiker sehen in dem Gesetz eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Sie befürchten, dass die Plattformen gemeldete Beiträge aufgrund der drohenden Bußgelder voreilig löschen. epd/nd

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