Neutralität im Klassenzimmer muss bleiben!
Jérôme Lombard will keine religiöse Indoktrination
Das Berliner Neutralitätsgesetz ist bundesweit einmalig. Es besagt, dass alle Polizisten, Beamte und Lehrer im Öffentlichen Dienst auf sichtbare religiöse Symbole verzichten müssen. Das Gesetz gilt für alle religiösen Gemeinschaften gleichermaßen, niemand wird bevorteilt, niemand wird benachteiligt. Und das ist auch gut so. Wenn ein Lehrer an einer öffentlichen Schule sichtbar religiöse Symboliken zur Schau stellt, ist das eine nicht vertretbare Form der Beeinflussung von jungen Menschen. Und das darf nicht sein! Religiöse Symbole haben an einer öffentlichen Schule genauso wenig wie politische Agitation etwas zu suchen. Das Klassenzimmer ist ein besonders geschützter Raum und muss es auch bleiben.
Die Grünen begründen ihre Forderung nach Aufweichung des Neutralitätsgesetzes damit, dass Musliminnen, die ein Kopftuch als Ausdruck ihres Glaubens tragen, das Gesetz als Berufsverbot wahrnehmen würden. Von einer Christin mit Kreuz oder einem Juden mit Kippa, denen es nach dieser Argumentation ja ähnlich gehen könnte, ist nicht die Rede. Das ist bedauerlich, verstellt doch gerade die Diskussion um das Kopftuch die eigentliche Debatte, die ja gerade nicht alleinig um den Islam geht. Das Kopftuch ist ein religiöses Symbol wie andere auch. Muslimische Schülerinnen können sich durch eine Lehrerin mit Kopftuch gedrängt fühlen, selber eines tragen zu müssen. Ohne Kopftuch, Kreuz und Kippa ist das Klassenzimmer ein neutraler und freierer Ort.
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