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  • Debatte über Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Maas-Tweet zu Thilo Sarrazin gelöscht

Journalisten-Verband fordert Abstimmung über das NetzDG ohne Fraktionszwang

  • Lesedauer: 4 Min.

Berlin. Vor dem Gesetz sind alle gleich, auch im Internet und auch Justizminister Heiko Maas. Oder handelt es sich um eine Ironie der Geschichte, um eine vielsagende Anekdote in der Debatte um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)? Das Justizministerium hat bestätigt, dass ein Tweet von Ressortchef Heiko Maas (SPD) von 2010 gelöscht worden sei. In der Nachricht hat Maas den ehemaligen SPD-Politiker Thilo Sarrazin als »Idiot« bezeichnet.

In der Bild-Sendung »Die richtigen Fragen« erklärte Maas, eine solche Nachricht würde er heute nicht mehr abschicken. Maas wurde aber offenbar von Twitter über die Löschung seines Tweets nicht informiert. Er trat am Montag dem Eindruck entgegen, Twitter lösche derzeit verstärkt Accounts und Tweets.

Mitte Dezember hatte Twitter nach einer einmonatigen Warnfrist im Zuge eines strikteren Vorgehens gegen »Hassrede« im Internet die Accounts von Rechtsextremen in den USA und Großbritannien gesperrt. Doch von den Sperrungen war auch ein bekannter kritischer Blogger aus Ägypten betroffen sowie eine Gruppe linker Skinheads aus Frankfurt am Main. Zum Jahreswechsel wurden Accounts und Tweets von AfD-Politikern gesperrt, aber auch Journalisten und Medien wie das »nd« erhielten Hinweise, dass ihre Tweets geprüft worden seien.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat die Abgeordneten des Bundestags nun aufgefordert, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) so schnell wie möglich abzuschaffen. Entsprechende Initiativen der kleineren Fraktionen des Bundestags sollten ohne Fraktionszwang das Parlament passieren, schlug der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall am Montag vor.

»Mit der Zensur der Satirezeitschrift 'Titanic' durch den Kurznachrichtendienst Twitter haben sich unsere Befürchtungen bestätigt, die wir bereits im Gesetzgebungsverfahren vorgebracht haben«, erklärte Überall. Twitter hatte den Account der »Titanic« in der vergangenen Woche für mehr als 48 Stunden gesperrt, nachdem mehrere satirische Beiträge unter dem Namen der AfD-Politikerin Beatrix von Storch verbreitet worden waren.

»Das NetzDG schiebt die Macht über das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit an Privatunternehmen wie Twitter und Facebook ab«, sagte Überall. Dort entscheide keine fundierte rechtliche Abwägung über die Löschung von Postings, sondern die Angst vor staatlichen Bußgeldern. Dies sei eine »paradoxe Situation«. Aus Sicht des DJV-Vorsitzenden sollte der Bundestag die Konsequenzen aus den »verheerenden Erfahrungen« ziehen, die wenige Tage nach Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vorlägen.

Das Gesetz verpflichtet soziale Netzwerke zu einem schärferen Vorgehen gegen strafbare Inhalte im Netz und gilt seit 1. Januar in vollem Umfang. Am Wochenende hatten auch Oppositionspolitiker von FDP, Grünen und Linken die Abschaffung des Gesetzes gegen Hass im Internet gefordert. Der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, kritisierte am Montag im Deutschlandfunk, mit dem Gesetz würden juristisch komplizierte Abwägungen Privatunternehmen überlassen.

Facebook und Co. würden jetzt im Zweifel Postings löschen, auch wenn sie möglicherweise von der Meinungsfreiheit gedeckt seien, sagte Notz. Andrerseits würden strafrechtlich relevante Beiträgen nicht zwingend geahndet. Es sei richtig gewesen, etwas gegen Hass im Netz zu tun, aber das Gesetz sei »lieblos« und »unzureichend« umgesetzt. Man müsse sich auf die klar strafrechtlich relevanten Fälle konzentrieren, solche Postings müssten zur Anzeige gebracht und dann auch bestraft werden, forderte der Grünen-Politiker.

SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles nahm das NetzDG hingegen in Schutz. »Das Gesetz ist gut und richtig und muss umgesetzt werden«, sagte sie der »Bild am Sonntag«. »Wir müssen mehr Verantwortung ins Internet bringen, das ist kein rechtsfreier Raum.« Mit Zensur habe das nichts zu tun.

Die Bundesregierung setzt angesichts breiter Kritik an neuen Vorschriften zum Löschen von Hassbotschaften im Internet auf Erkenntnisse einer vorgesehenen Überprüfung. Es werde »sehr genau evaluiert werden, wie sich das Gesetz auswirkt und welche Erfahrungen mit ihm gemacht werden«, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Dann gelte es, gegebenenfalls Schlüsse daraus zu ziehen. Laut Justizministerium müssen Betreiber sozialer Netzwerke bis April/Mai Berichte vorlegen, was auf welcher Grundlage gelöscht wurde. »Dadurch wird Transparenz geschaffen«, sagte eine Sprecherin. Agenturen/nd

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