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V-Mann »Piatto« zeigte keine Reue
NSU-Ausschuss befragte den Rechtsanwalt des nigerianischen Neonaziopfers Steve Erenhi
Am Donnerstagmorgen befragte der Ausschuss den Rechtsanwalt Christoph Kliesing. Der heute 67-Jährige hatte sich 1992 und später um Steve Erenhi gekümmert. Die damalige Ausländerbeauftragte Almuth Berger hatte den Rechtsanwalt darum gebeten. Neonazis hatte den Nigerianer Erenhi am 9. Mai 1992 in Wendisch-Rietz (Oder-Spree) brutal zusammengeschlagen und in einen See geworfen, in dem der schwer verletzte Nigerianer beinahe ertrunken wäre. An dem Übergriff war Carsten Szczepanski beteiligt. Carsten Szczepanski ist der V-Mann »Piatto«.
Anwalt Kliesing glaubt nicht die Legende, Szczepanski habe nach seiner Verurteilung aus dem Gefängnis eine Postkarte an den brandenburgischen Verfassungsschutz geschrieben und sich als Spitzel angedient. Es gibt die Vermutung, es habe schon früher ein Geheimdienst seine schützende Hand über Szczepanski gehalten. Auch Anwalt Kliesing hält das für wahrscheinlich. »Ich denke, er ist zu dieser Zeit von einem anderen Dienst entsorgt worden.«
Hätte der brandenburgische Verfassungsschutz nicht übernommen, dann hätte Szczepanski in der Luft gehangen, erläuterte Kliesing. Das wäre brisant gewesen. »Wenn er fallen gelassen worden wäre, dann wäre er eine tickende Zeitbombe gewesen. Er hätte irgendwann geplaudert.« Kliesing riet den Angeordneten, sich einmal vorzustellen, was für ein Skandal das gewesen wäre, wenn in der Presse gestanden hätte, ein V-Mann des »sagen wir mal Bundesamtes für Verfassungsschutz« sei in einen Mordversuch in Wendisch-Rietz verwickelt.
Kliesing informierte, dass Carsten Szczepanski wegen der Attacke in Wendisch-Rietz erst gar nicht angeklagt werden sollte und dann zunächst nur wegen Körperverletzung statt für versuchten Mord an Steve Erenhi. Das hätte lediglich zu einer Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr führen können. Er habe einen »Schreikrampf« bekommen, als er das erfuhr, erinnerte sich Anwalt Kliesing. Schließlich seien zu diesem Zeitpunkt Mittäter bereits wegen Beihilfe zu mehreren Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft habe sich dann noch anders entschieden.
Kliesing unterstrich außerdem seine Meinung, der Informant »Piatto« sei vom brandenburgischen Verfassungsschutz in den Jahren 1994 bis 2000 nicht kompetent geführt worden. Der damalige V-Mann-Führer Reiner Görlitz sei vielleicht fähig, die Urlaubsplanung einer Behörde zu machen, nicht jedoch kompetent für die ihm zugeteilte Aufgabe. Görlitz sei quasi nur der Fahrer von »Piatto« gewesen. Der NSU-Ausschuss solle die beiden nur einmal vorladen und sich die Männer fünf Minuten lang anschauen, dann wisse der Ausschuss, »wer wen geführt hat«. Ein V-Mann-Führer müsse dem V-Mann eigentlich intellektuell überlegen sein. Doch Görlitz habe sich überhaupt nicht in die Gedankenwelt eines jungen Neonazis hineinversetzen können. Um seine Beurteilung zu illustrieren, wählte Kliesing ein Beispiel: Wenn der Landtagsabgeordnete Franz-Josef Wiese (AfD) beauftragt würde, als V-Mann-Führer einen linken Punk aus Prenzlauer Berg anzuleiten, dann wäre Wiese dafür »nicht der richtige Mann«.
Nach der Attacke in Wendisch-Rietz hatte Rechtsanwalt Kliesing noch viele Jahre Kontakt zu dem Opfer Steve Erenhi. Der Nigerianer, ein gläubiger Christ, lebe noch in Deutschland und habe ihm immer Weinnachtskarten geschickt - zuletzt allerdings nicht mehr, sagte Kliesing. Erenhi sei nach dem lebensgefährlichen Neonaziangriff schwer traumatisiert gewesen. Als Schmerzensgeld hat er 50 000 D-Mark erhalten - aus Steuermitteln.
Ob Szczepanski wegen des Mordversuchs an Erenhi Reue gezeigt habe, wollte die Landtagsabgeordnete Ursula Nonnemacher (Grüne) wissen. In der Hauptverhandlung am Landgericht Frankfurt (Oder) habe Szczepanski geschwiegen, berichtete Kliesing. Beim Lesen von Szczepanskis Korrespondenz mit Neonazigrößen sei von einer Distanzierung von der Tat nichts zu spüren. Eine solche Distanzierung wäre aber auch nicht im Interesse des Verfassungsschutzes gewesen.
An diesem Freitag möchte der NSU-Untersuchungsausschuss im Geheimschutzraum des Landtags drei ehemalige Mithäftlinge Szczepanskis vernehmen. Über die Ergebnisse der Vernehmung werde anschließend in öffentlicher Sitzung informiert, versprach der Ausschussvorsitzende Holger Rupprecht (SPD) an. Geschützt werden sollten nur die Personen und nicht die Inhalte.
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