Erschwerte Abschiebungen ins Elend

Sebastian Bähr zur Entscheidung von Karlsruhe zu Folter in der Türkei

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 1 Min.
Glaubwürdige Berichte von Menschenrechtsorganisationen zeigen auf: In der Türkei werden Häftlinge und vermeintliche Staatsgegner gefoltert und misshandelt, vor allem im Zuge der Repressionswellen nach dem Putschversuch von 2016. Treffen kann es offenbar jeden, der nicht auf AKP-Linie ist: Kurden, Linke, Säkulare, Feministinnen, LGBT, Journalisten oder auch konkurrierende Islamisten. Bisher haben sich die deutschen Behörden um eine klare Bewertung dieser Vorwürfe gedrückt.

Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat hier möglicherweise aber nun einen Präzedenzfall geschaffen: Karlsruhe sieht erstmals »ernsthafte Anhaltspunkte für eine Foltergefahr« in der Türkei. Die Kammer verlangt bei drohenden Abschiebungen, dass Gerichte sich von den türkischen Stellen bestätigen lassen, dass diese nicht foltern werden; dazu müssen die Richter selbst gründlicher zur möglichen Bedrohungslage recherchieren.

Für türkische Oppositionelle und Regimekritiker im Ausland ist dies eine gute Nachricht. Sie können sich nun auf Karlsruhe berufen, wenn ihnen eine Ausweisung ins sichere Elend droht. Die Zurückhaltung der Behörden ist damit auch erklärt: Die Asylanträge von Türken wachsen in demselben Tempo, in dem Erdogan weiter in Richtung eines Islamfaschismus marschiert. Ihre Anerkennungsquote ist mit 27 Prozent dabei äußerst gering.

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