Freispruch für Halles OB Wiegand ist rechtskräftig

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Magdeburg. Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) muss sich im Zusammenhang mit der Bezahlung engster Mitarbeiter nicht mehr vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Halle hat ihre Revision gegen einen Freispruch Wiegands beim Landgericht Magdeburg vom 6. Oktober 2017 am Mittwoch schriftlich zurückgenommen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Damit sei das Urteil rechtskräftig. Das Landgericht Magdeburg hatte Wiegand vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Es habe sich kein Schuldnachweis finden lassen, hieß es damals zur Begründung. Der Oberbürgermeister hatte stets beteuert, er habe sich rechtskonform verhalten. Wiegand war vorgeworfen worden, seine Büroleiterin und zwei Referenten kurz nach seinem Amtseintritt 2012 ohne Ausschreibung und in zu hohen Tarifgruppen eingestellt zu haben. dpa/nd

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