Meldepflicht für Sportler

Alexander Ludewig begrüßt das Dopingurteil des Europäischen Gerichtshofs

Gemeinwohl oder Freiheit des Einzelnen? Diese gesellschaftliche Grundsatzfrage beantwortete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag für den Sport. Geklagt hatten Hunderte Athleten und mehrere Sportverbände aus Frankreich gegen die Meldepflicht der Welt-Antidoping-Agentur. Dass Sportler über deren Onlinesystem ADAMS ihre Aufenthaltsorte stets drei Monate im Voraus angeben müssen, werteten die Richter in Straßburg nicht als unrechtmäßigen Eingriff in die Privatsphäre.

Eine kluge Entscheidung. Nur so kann der eh schon schwierige Kampf gegen Doping sinnvoll geführt werden - mit unangemeldeten Kontrollen. Und sie unterstreicht die Bedeutung des Sports als großen gesellschaftlichen Faktor. Laufen, Schwimmen, Spielen halten gesund, in fast jedem Alter. Je früher, desto besser. Im professionellen Bereich stehen zwar oft nur Einzelne im Vordergrund. Als strahlende Sieger sind sie aber Vorbild für Unzählige, die ihr Talent vergolden wollen.

Profisport ist nach wie vor Aufstiegschance und Privileg. Und für viele ein ganz großes Geschäft. Deshalb muss reguliert werden: zum größtmöglichen Schutz vor Betrug und den lebensgefährlichen Risiken des Dopings. Das Recht auf Freizügigkeit wird damit nicht eingeschränkt. Den Ort der Kontrollen dürfen Sportler selbst bestimmen. Sie müssen ihn nur melden.

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