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»Jedermannsrecht« in Thüringen

Künftig ist für Akteneinsichten kein »berechtigtes Interesse« mehr nachzuweisen

Erfurt. Thüringen modernisiert den Umgang mit seinen Akten. Das neue Archivgesetz, das den Umgang mit »abgeschlossenem Verwaltungshandeln« regele, sei vom Kabinett gebilligt worden, sagte Kulturstaatssekretärin Babette Winter (SPD) in Erfurt. Mit der Novellierung würden die aus dem Jahre 1992 stammenden Regelungen dem technologischen Fortschritt angepasst. Das betreffe insbesondere den Umgang mit ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1076766.jedermannsrecht-in-thueringen.html

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