»Jedermannsrecht« in Thüringen

Künftig ist für Akteneinsichten kein »berechtigtes Interesse« mehr nachzuweisen

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Erfurt. Thüringen modernisiert den Umgang mit seinen Akten. Das neue Archivgesetz, das den Umgang mit »abgeschlossenem Verwaltungshandeln« regele, sei vom Kabinett gebilligt worden, sagte Kulturstaatssekretärin Babette Winter (SPD) in Erfurt. Mit der Novellierung würden die aus dem Jahre 1992 stammenden Regelungen dem technologischen Fortschritt angepasst. Das betreffe insbesondere den Umgang mit zu digitalisierenden Vorgängen oder Akten, die nicht mehr in Papierform existieren. Künftig müssten Nutzer kein »berechtigtes Interesse« mehr für eine Akteneinsicht nachweisen, es gelte »Jedermannsrecht«. Zudem schreibe das Gesetz Mindeststandards bei Personal und Ausstattung für die Kreisarchive vor. Kommunen könnten dort ihre Archive gegen eine entsprechende Bezahlung führen lassen, erklärte Winter.

Die Staatssekretärin verwies zudem auf den Auftrag des ersten NSU-Untersuchungsausschusses, alle Staatsschutz-Vorgänge für die Nachwelt aufzubewahren. Hier gelte künftig eine »Anbietungspflicht« der Strafverfolgungsbehörden. Allerdings müssten dabei im Einzelfall für private Nutzer Schutzfristen eingehalten werden, die einige Jahrzehnte betragen können, sagte Winter. Nicht betroffen von der Regelung sind die Stasi-Akten. Hier warte man weiter auf eine Entscheidung des Bundes. Dem Land sei wichtig, dass an allen drei bisherigen Thüringer Standorten - in den ehemaligen DDR-Bezirksstädten Erfurt, Gera und Suhl - weiter die Möglichkeiten zur Beratung und zur Akteneinsicht bestehen blieben. epd/nd

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