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Sittenwidrig

Streit um Filmtitel

  • Lesedauer: 1 Min.

Der Filmtitel »Fack Ju Göhte« kann nicht als Wortmarke geschützt werden. Denn die Wendung »fuck you« oder »fack ju« ist zu vulgär und verstößt gegen die guten Sitten, wie am Mittwoch das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg entschied. Kleidung oder Kosmetikprodukte unter dieser Marke könnten die Verbraucher schockieren. Gegen dieses Urteil sind noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich.

Die Schulkomödie »Fack Ju Göhte« erschien 2013 und lockte allein in den ersten beiden Jahren über sieben Millionen Besucher in die deutschen Kinos. 2015 und 2017 gab es zwei Fortsetzungen.

Die Constantin Film Produktion GmbH wollte den Titel ihrer Erfolgsfilme 2015 als EU-Marke eintragen lassen. Der Markenschutz sollte unter anderem für Körperpflegeartikel, Schmuck, Schreibwaren, Kleidung, Spiel- und Sportartikel, bestimmte Lebensmittel und Getränke sowie für Telekommunikation und Unterhaltung gelten.

Das EU-Markenamt EUIPO, das im spanischen Alicante angesiedelt ist, lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, die angemeldete Marke verstoße gegen die guten Sitten. Dagegen klagt Constantin Film. Das Argument, wegen der Bekanntheit der Filme werde »Fack Ju Göhte« allgemein als Scherz aufgefasst, ließ das EuG nicht gelten. AFP/nd

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