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Kreisverband der Volkssolidarität muss Geldanlagen zurückzahlen

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Rostock. Der Kreisverband Bad Doberan/Rostock-Land der Volkssolidarität (Mecklenburg-Vorpommern) muss Einlagen zurückzahlen, die 2009 im Rahmen einer Insolvenz verloren gegangen waren. Wie das Oberlandesgericht Rostock am Mittwoch in seinem Urteil begründete, seien die Kläger, die zwischen 2004 und 2006 Einlagen in fünfstelliger Höhe gezeichnet hatten, nicht ordnungsgemäß über die Fondsrisiken aufgeklärt worden. Der Kreisverband hatte den Volkssolidarität-Sozial-Immobilienfonds GmbH & Co. KG Anfang der 2000er Jahre zusammen mit anderen Gesellschaftern gegründet. Der Vertrieb der Geldanlage war laut Gericht nicht durch den Verband, sondern durch die ebenfalls am Fonds beteiligte Volkssolidarität Service und Verwaltung GmbH erfolgt. Zunächst waren die geschädigten Anleger im Jahr 2013 mit ihrer Klage vor dem Landgericht Rostock und im Jahr 2016 vor dem OLG gescheitert. Der Bundesgerichtshof hatte das OLG-Urteil im Juli 2017 aufgehoben. Auch ohne Einbindung in den Vertrieb müsse der Verband als Gründungsgesellschafter des Fonds dafür Sorge tragen, dass Interessenten ordnungsgemäß über Risiken belehrt würden. Für eine unzureichende oder fehlerhafte Beratung durch Dritte hafte er. Das OLG folgte dem nun in seiner aktuellen Entscheidung, die jedoch nicht rechtskräftig ist. dpa/nd

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