Im Osten geschieden tut heute weh
Landesparlament beschloss Appell zur Einführung eines Entschädigungsfonds
Einstimmig hat der Landtag am späten Mittwochnachmittag einen Appell zugunsten der Frauen beschlossen, die zu DDR-Zeiten geschieden wurden. Auf Antrag von SPD und LINKE forderte der Landtag den Bundestag auf, einen Entschädigungsfonds für diese Frauen einzurichten. Inzwischen hat sogar der UN-Frauenrechtsausschuss dies empfohlen.
Die rot-rote Koalition tritt dafür ein, dass ein Entschädigungsvorschlag zügig und in Abstimmung mit den Betroffenen erarbeitet wird und schnellstmöglich in Kraft tritt. Als kompetenter Interessenvertreter wird der Verein der in der DDR geschiedenen Frauen aufgeführt.
Obwohl sich Bundestag und Bundesrat mehrmals mit dem Problem befasst haben, sei es nicht gelungen, die mit der Einführung des westdeutschen Rentenrechtes verbundene Ungleichbehandlung der in der DDR geschiedenen Frauen zu überwinden, hieß es zur Begründung für den Vorstoß. Eine befriedigende Lösung für Ehepartner, die vor dem 1. Januar 1993 in Ostdeutschland geschieden wurden, stehe weiter aus. »Sie erhalten nach den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen weder eine Hinterbliebenenrente noch Leistungen aus dem Versorgungsausgleich. Damit sind sie hinsichtlich ihrer Versorgungssituation wesentlich schlechter gestellt als Frauen in den alten Bundesländern.«
Mit dem Rentenüberleitungsgesetz sei mit Wirkung vom 1. Januar 1997 der Eigentums-, Bestands- und Vertrauensschutz für Alterssicherungsansprüche der in der DDR Geschiedenen beseitigt worden. »Damit wurden die frauen- und familienfreundlichen Rentenregelungen der DDR ersatzlos gestrichen. Leidtragende sind insbesondere ältere geschiedene Frauen, die in der DDR - wie viele Frauen in den alten Ländern auch - ihre Berufstätigkeit zugunsten der Kindererziehung oder Pflege unterbrochen haben«, heißt es im Beschluss. Erst ab etwa Mitte der 1970er Jahre konnten, wenn das gewünscht wurde, in der Regel wirklich alle Kinder einen Kitaplatz bekommen, was ein riesiger Vorteil gegenüber den Verhältnissen in Westdeutschland war.
Schätzungen gehen von immerhin 300 000 noch lebenden Frauen aus, die von dem scheidungsrechtlichen Problem betroffen sind. Von ihnen lebt rund die Hälfte unterhalb der Armutsgrenze und ist auf Grundsicherung im Alter angewiesen.
Die Landtagsabgeordnete Diana Bader (LINKE) schilderte das Pro᠆blem: »Die in der DDR geschiedenen Frauen, die wegen Kindererziehung oder Pflege ihrer Angehörigen zeitweise weniger arbeiteten, konnten mit einem monatlichen Beitrag von drei DDR-Mark ihre spätere volle Rente nach DDR-Recht absichern. Jedes Beitragsjahr entsprach einem Arbeitsjahr. Doch mit dem Rentenüberleitungsgesetz von 1992 wurden ihnen ihre Rentenansprüche unverschuldet weggenommen. Wer in einem Jahr zwölf mal drei Mark eingezahlt hatte, der hatte nun eben nur einen Rentenbeitrag von 36 Mark in diesem Jahr entrichtet.«
Weder genießen die Frauen damit die besonderen Schutzregeln der DDR noch Ansprüche an ihre Ex-Ehepartner, wie in Westdeutschland geschiedene Frauen sie haben. »Als schwebten sie in einem luftleeren Raum, in einem Nichts aus Ungerechtigkeit«, sagte Bader. Die Abgeordnete erinnerte daran, dass es - im Unterschied zur Bundesrepublik - in der DDR eine Mindestrente für Frauen gab. Die Frauen waren »abgesichert ohne irgendwelche Bedingungen«. Ausdrücklich erklärte Bader, dass Frauen vor 1990 nicht auf einen Versorgungsausgleich angewiesen waren. Das sei nach der Wende und wegen der dann anderen Rentenberechnung völlig anders gewesen. Bader zitierte Bert Brecht: »Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.«
verein-ddr-geschiedener-frauen.de
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