Brandenburg macht mit dem Tierwohl ernst
Agrarministerium kündigt Initiativen zur Umsetzung des Tierschutzplans des Landes an
Als eines der ersten Bundesländer hat Brandenburg einen Tierschutzplan erarbeitet und am 15. Dezember übergeben. Das Regelwerk enthält nach Angaben des Potsdamer Agrarministeriums 144 Vorschläge für Einzelmaßnahmen, die einen besseren Tierschutz in der Nutztierhaltung bewirken sollen. In der vergangenen Woche hatte Minister Jörg Vogelsänger (SPD) im Landtag über den Stand der Umsetzung von Einzelmaßnahmen sowie über den weiteren Fahrplan der Bewertung beziehungsweise Bearbeitung des Plans informiert.
Der Tierschutzplan für das Land Brandenburg soll Maßnahmen für die Verbesserung der Nutztierhaltung, zur Optimierung des Managements und der Haltungsbedingungen im Interesse der Wahrung des Tierwohls festschreiben. Ferner geht es darin um Schritte zum Aufbau von entsprechenden Musterbetrieben, zur Durchsetzung des Verzichts auf das Kupieren von Schwänzen und Schnäbeln und zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes. Erarbeitet wurde er im Auftrag des Landwirtschafts- und Umweltministeriums von einem Konsortium, in dem das Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. (ATB) sowie die Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e.V. (LVAT) zusammenwirkten.
Grundlage war ein Beschluss des Landtages vom März 2016, die Konsequenzen aus dem erfolgreichen Volksbegehren »Volksinitiative gegen Massentierhaltung« zu ziehen. Zur Begründung hieß es damals: »Die Nutztierhaltung in Brandenburg ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum. Tierhaltung sorgt für regionale Wertschöpfung, schafft Arbeitsplätze, erzeugt Produkte mit regionaler Herkunft, ist wichtig für Stoffkreisläufe in der Landwirtschaft und prägt das Bild der Kulturlandschaft.« Der Landtag greife die Diskussion in der Zivilgesellschaft über eine moderne Tierhaltung auf. »Übereinstimmung mit dem Volksbegehren sieht der Landtag in der Frage, dass Brandenburgs Landwirte die wichtigsten Partner in Fragen des Tierschutzes sind und dass eine artgerechte und flächenbezogene Nutztierhaltung zu einer nachhaltigen Landwirtschaft in Brandenburg gehört.«
Das vom Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg getragene Volksbegehren hatten bis zum 14. Januar 2016 fast 104 000 Menschen in Brandenburg mit ihrer Unterschrift unterstützt und schließlich mit der Landesregierung. Der Landtag hatte wesentliche Forderungen des Volksbegehrens am 19. April 2016 in modifizierter Form angenommen.
In der jetzt veröffentlichten Mitteilung des Agrarministeriums heißt es: »Adressat des im großen Konsens mit Wissenschaftlern, Praktikern und Vertretern der Zivilgesellschaft entwickelten Tierschutzplans Brandenburg sind in der Landesregierung eine Reihe von Ministerien.« Die erste Analyse zeige, dass die Einzelmaßnahmen in acht inhaltliche Gruppen eingeordnet werden können. Danach entfallen auf das Verbraucherschutzministerium 59 der Maßnahmen, auf das Agrarministerium 43, auf das Infrastrukturministerium eine. 33 Maßnahmen seien ressortübergreifend, acht beträfen direkt die Wirtschaft.
Agrarminister Vogelsänger erklärte dazu: »Eine abschließende Bewertung aller Maßnahmen liegt, rund einen Monat nach der Übergabe des Plans, noch nicht vor. Dennoch sehen wir schon jetzt einige Schwerpunkte, die wir bearbeiten wollen.«
Für die organisatorische und finanzielle Begleitung des Tierschutzplans hat das Agrarministerium Mittel im Doppelhaushalt 2019/2020 beantragt. Zusätzliche Mitarbeiter sollen sich zukünftig mit der wissenschaftlichen und praxiswirksamen Umsetzung des Tierschutzplans befassen. Auch Haushaltmittel für die Arbeit mit den sogenannten Demonstrationsbetrieben wurden beantragt.
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